Corona-Pandemie: Auffrischimpfungen sind für Berechtigte ab 1. September möglich
Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab 1. September Entsprechend der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sind Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab dem 1. September möglich. Die Auffrischimpfung erfolgt für alle aktuell berechtigten Personengruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung (o-der im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindes-tens sechs Monate zurückliegt. Berechtigter Personenkreis [...]