ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Stadt Mühlheim an der Donau ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.muehlheim-donau.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten bisher nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
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- Anforderung 9.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt: Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. Grafiken und Bilder, müssen mit einem Text versehen sein, der sie aussagekräftig beschreibt.
- Anforderung 9.1.3.1 Info und Beziehungen Elemente, die nur durch ihre visuelle Anordnung oder Struktur wichtige Informationen vermitteln, müssen auch für blinde und sehbehinderte Menschen wahrnehmbar sein. Zu diesen Strukturelementen gehören unter anderem Überschriften, Listen oder Tabellen.
- Anforderung 9.1.4.3 Kontrast (Minimum). Damit Texte auch von sehbehinderten Menschen gut wahrgenommen werden können, müssen sie über ausreichende Helligkeitskontraste verfügen.
- Anforderung 9.3.1.2 Sprache von Teilen. Wenn innerhalb einer Webseite oder eines Dokuments Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache als der Hauptsprache der Webseite oder des Dokuments vorkommen, müssen diese programmtechnisch besonders gekennzeichnet werden.
- Anforderung 9.4.1.1 Syntaxanalyse. Die verwendete Programmiersprache muss korrekt eingesetzt werden.
- Deutsche Gebärdensprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV2.0. Auf der Startseite einer Webseite ist Folgendes in Deutscher Gebärdensprachebereitzustelle Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, das sind die nicht barrierefreien Inhalte, die Kontaktangaben der öffentlichen Stelle, die Hinweise zum Durchsetzungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren, Hinweise auf eventuell weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache
- Leichte Sprache, § 10 Absatz 1 Satz 3 L-BGG i. V. m. § 4 BITV 2.0. Auf der Startseite einer Webseite ist Folgendes in Leichter Sprache bereitzustellen: Informationen zu den wesentlichen Inhalten der Webseite, Hinweise zur Navigation, eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit, das sind die nicht barrierefreien Inhalte, die Kontaktangaben der öffentlichen Stelle, die Hinweise zum Durchsetzungs- beziehungsweise Schlichtungsverfahren, Hinweise auf eventuell weitere auf der Webseite vorhandene Informationen in Leichter Sprache
- Barrierefreiheit von Dokumenten, § 2 Satz 2 L-BGG-DVO. Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 L-BGG müssen Webseiten baden-württembergischer öffentlicher Stellen barrierefrei sein.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 18.03.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 18.03.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Seite https://www.muehlheim-donau.de auffallen, wenden Sie sich gerne an uns.
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Stadtverwaltung Mühlheim
Hauptstraße 16
78570 Mühlheim an der Donau
Telefon: 07463/9940-0
Ihre Ansprechpartnerin:
Anna Christine Schönbrunn
07463 9940-22
annachristine.schoenbrunn@muehlheim-donau.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.