Gemeinderat

Bürgerliste

Reiner Milkau Zimmermeister Ahornweg 40
Rainer Langeneck Polizeibeamter Theresienstraße 11
Maria-Lena Weiss Rechtsanwältin Grabenstraße 8
Norbert Schweitzer Physiotherapeut Griesweg 41
Simone Langeneck Sekretärin Kolbinger Straße 15
Uwe Keller Stadtkämmerer Ahornweg 11
Martina Schänzel Bankkauffrau Tiefentalstraße 29
Marc Pistor Chirurgiemechaniker Grabenstraße 3
Sabine Oswald Rettungssanitäterin Schulstraße 8
Maximilian Waizenegger Wirtschaftsingenieur Riedstraße 2
Oliver Lang Technischer Betriebswirt (IHK) Bachstraße 16/1

SPD und Unabhängige

Thomas Berchthold Landwirt Bahnhofstraße 22/1
Kim Oliver Schöck Kaufmännischer Angestellter Hölderlinweg 6
Oliver Teufel Techniker Nelkenstraße 21

 

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Es sind 14 Mitglieder zu wählen, wobei 4 Vertreter aus dem Ortsteil Stetten über die unechte Teilortswahl in das Gremium gewählt werden. Seine Mitglieder (die Stadträte bzw. Stadträtinnen) sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Gemeinderats ist kraft Amtes Bürgermeister Jörg Kaltenbach. Derzeit besteht der Gemeinderat aus 14 Mitgliedern und dem Bürgermeister.

Die Zusammensetzung des Gemeinderats richtet sich nach dem Ergebnis der alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahlen. Wahlberechtigt sind Einwohner der Stadt (Deutsche und EU-Bürger), die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Mühlheim wohnen.

Die Sitzungen des Gemeinderats sind grundsätzlich öffentlich. Sie finden in der Regel alle drei Wochen dienstags um 20:00 Uhr im Ratssaal des Vorderen Schlosses statt. Die Bekanntmachung der Tagesordnung erfolgt über das Mitteilungsblatt „donnerstags“. In der Regel findet an den Sitzungstagen ab 18:00 Uhr die Sitzung des Bauausschusses statt. Auch hier erfolgt die Bekanntmachung der Tagesordnung über das Mitteilungsblatt.

Im Ortsteil Stetten wählen die Bürgerinnen und Bürger neben dem Gemeinderat auch noch einen Ortschaftsrat. Dieser berät oder beschließt über Angelegenheiten, die den Ortsteil ausschließlich oder in besonderem Maß betreffen. Den Vorsitz im Ortschaftsrat führt der Ortsvorsteher, der auf Vorschlag des Ortschaftsrats vom Gemeinderat gewählt wird und ständiger Vertreter des Bürgermeisters im Ortsteil ist.