Gemeinderat
Zusammensetzung des Gemeinderates
nach der Wahl am 09. Juni 2024
Bürgerliste
Lukas Buschle | Projektingenieur |
Mario Heinrich | Polizeibeamter |
Niklas Kiehne | Projektingenieur |
Rainer Langeneck | Polizeibeamter |
Simone Langeneck | Sekretärin |
Reiner Milkau | Zimmermeister |
Marc Pistor | Chirurgiemechaniker |
Martina Schänzel | Bankkauffrau |
Jasmin Schilling-Buschle | Mitarbeiterin Qualitätssicherung |
Maria-Lena Weiss | Rechtsanwältin |
Maximilian Waizenegger | Wirtschaftsingenieur |
SPD und Unabhängige
Thomas Berchtold | Landwirt |
Antje Starke | Krankenschwester |
Oliver Teufel
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Techniker
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Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Stadt. Es sind 14 Mitglieder zu wählen, wobei 4 Vertreter aus dem Ortsteil Stetten über die unechte Teilortswahl in das Gremium gewählt werden. Seine Mitglieder (die Stadträte bzw. Stadträtinnen) sind ehrenamtlich tätig. Vorsitzender des Gemeinderats ist kraft Amtes Bürgermeister Jörg Kaltenbach. Derzeit besteht der Gemeinderat aus 14 Mitgliedern und dem Bürgermeister.
Die Zusammensetzung des Gemeinderats richtet sich nach dem Ergebnis der alle fünf Jahre stattfindenden Kommunalwahlen. Wahlberechtigt sind Einwohner der Stadt (Deutsche und EU-Bürger), die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten in Mühlheim wohnen.
Die Sitzungen des Gemeinderats sind grundsätzlich öffentlich. Sie finden in der Regel alle drei Wochen dienstags um 19:00 Uhr im Ratssaal des Vorderen Schlosses statt. Die Bekanntmachung der Tagesordnung, genauer Uhrzeit und des Tagungsortes erfolgt über das Mitteilungsblatt „donnerstags“. In der Regel findet an den Sitzungstagen ab 17:30 Uhr die Sitzung des Bauausschusses statt. Auch hier erfolgt die Bekanntmachung der Tagesordnung über das Mitteilungsblatt.
Im Ortsteil Stetten wählen die Bürgerinnen und Bürger neben dem Gemeinderat auch noch einen Ortschaftsrat. Dieser berät oder beschließt über Angelegenheiten, die den Ortsteil ausschließlich oder in besonderem Maß betreffen. Den Vorsitz im Ortschaftsrat führt der Ortsvorsteher, der auf Vorschlag des Ortschaftsrats vom Gemeinderat gewählt wird und ständiger Vertreter des Bürgermeisters im Ortsteil ist.