Wahlen
Zusammengefasste Informationen haben wir Ihnen als pdf-Datei zusammengestellt. Informationen zu den einzelnen Kommunalwahlen (Kreistag, Gemeinderat, Ortschaftsrat) und zu den Europawahlen finden Sie in dieser Rubrik aufbereitet. Auch die Möglichkeit der Briefwahl erläutern wir, zudem können Sie auch Ihre Briefwahlunterlagen direkt im Internet anfordern.
Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der Demokratie. Das Recht auf freie Wahlen soll sicherstellen, dass die Souveränität des Volkes gewahrt bleibt. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Rechten. Man unterscheidet aktives und passives Wahlrecht: Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Menschen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden. Bei öffentlichen Wahlen in heutigen Demokratien hat meist derselbe Personenkreis beide Rechte.Das aktive Wahlrecht ist das Recht eines Wahlberechtigten, bei einer Wahl zu wählen. Wählen darf, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Bürger demokratisch regierte Staaten haben das Recht, bis einige Tage vor der Wahl in dieses Einblick zu nehmen.
Die Wahlen zu allen Volksvertretungen sind allgemein (jeder deutsche Staatsangehörige, der über 18 Jahre ist, kann wählen), unmittelbar (jede Stimme wird direkt dem Bewerber gegeben), frei (kein Wähler wird überwacht; kein Wahlzwang), gleich (jede Stimme zählt gleich viel) und geheim (es darf nicht bekannt werden, wem der Wähler seine Stimme gegeben hat). Wahlberechtigt ist jeder Deutsche, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, sowie im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist, welche nur bei schweren Straftaten als Teil eines Gerichtsurteiles entzogen werden können. Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen können auch im Ausland lebende Deutsche an der Wahl teilnehmen. Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie seit dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate lang ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland oder der Deutschen Demokratischen Republik gelebt haben. Frühere Einschränkungen des Wahlrechts zur Teilnahme an den Bundestagswahlen wurden 2008 aufgehoben. Bei Europa- und Kommunalwahlen sind auch EU-Angehörige wahlberechtigt. In einigen Bundesländern liegt das Wahlalter bei den kommunalen Wahlen bei sechzehn Jahren.
Bei den Reichstagswahlen am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland erstmals wählen.
In der Bundesrepublik besteht die Möglichkeit, an folgenden politischen Wahlen teilzunehmen:
- zum Bundestag (Wahlperiode vier Jahre)
- zum Europaparlament (Wahlperiode fünf Jahre)
- zum Landtag (Wahlperioden meist fünf Jahre)
- zum Kreistag, (Wahlperiode fünf Jahre)
- zum Stadtrat bzw. Gemeinderat und Ortschaftsrat (Wahlperiode fünf Jahre)
- der Wahl des Bürgermeisters (Wahlperiode acht Jahren)