Kommunales Förderprogramm „Aus alt mach neu“

Unterstützung bei der Beratung und Planung im Vorfeld des Erwerbs und/oder einer grundlegenden Modernisierung bzw. Sanierung. Bezuschussung des Abbruchs nicht erhaltenswerter Bausubstanz und Zuschuss für den Erwerb älterer Gebäude. Förderrichtlinie –> hier

Antragsunterlagen

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Schwerpunktmäßig sollen Hilfen bei der Gebäudesanierung und -Umnutzung im Ortskernbereich, bei der Sicherung der Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Aufbau und Erhalt von gemeinschaftlichen Aktivitäten (z.B. Dorfgemeinschaftshäuser) angeboten werden. Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei kommunalen und privaten-wohnraumbezogenen Projekten für die Bewilligung sowie die Landeskreditbank, Bereich Wirtschaftsförderung, für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Gewerbliche Projekte werden nach Einplanung von der Landeskreditbank bewilligt und abgerechnet.

Förderprogramme im Energiebereich

Diese Informationsblätter bieten eine Kurzübersicht zu den wichtigsten Förderprogrammen des Bundes und des Landes für die energetische Gebäudemodernisierung.