Abfallwirtschaft
Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.
Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll. Für viele Müllarten gelten gesondere Bestimmungen (Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte, Altmaterial, Schrott)
Über das System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten der Abfallbehörde näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Größe und Bestellung), Abfallkalender und Abfallarten.
Kreiswertstoffhof
Öffnungszeiten im Sommer
Mittwoch | 15:00 Uhr – 19:00 Uhr |
Freitag | 15:00 Uhr – 19:00 Uhr |
Samstag | 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Öffnungszeiten im Winter
Mittwoch | 15:00 Uhr – 18:00 Uhr |
Samstag | 14:00 Uhr – 17:00 Uhr |
Erddeponie Neuhausen
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag | 07:30 Uhr – 17:00 Uhr |
Freitag | 07:30 Uhr – 16:00 Uhr |
Es gilt:
Kleinstmengen bis zu 500 m³:
Vor Anlieferung muss eine vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub ausgefüllt und durch die Stadtverwaltung bestätigt werden.
Über 500 m³:
eine Analyse (Parameter gem. VWV Boden Tabelle 6-1) die bestätigt, dass der angelieferte Bodenaushub den Deponie-Zulassungsbedingungen entspricht
Das Formular kann unter folgendem Link abgerufen werden.