Abfallwirtschaft

Die Abfallbeseitigung und -verwertung in Baden-Württemberg ist Aufgabe der Stadt- und Landkreise, die für ihr Gebiet jeweils unterschiedliche Regelungen getroffen haben.

Unterschieden werden muss zwischen Müll aus privaten Haushalten und gewerblichem Müll. Für viele Müllarten gelten gesondere Bestimmungen (Altpapier, Glas, Batterien, Elektrogeräte, Altmaterial, Schrott)

Über das System und die einzelnen Bestimmungen können Sie sich auf den Internetseiten der Abfallbehörde näher informieren. Dazu gehören Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Größe und Bestellung), Abfallkalender und Abfallarten.

Auskunft und Beratung

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Kreiswertstoffhof

  • Kreiswertstoffhof
    Am Lippach

Öffnungszeiten

Mittwoch 15:00 Uhr – 19:00 Uhr
Freitag 15:00 Uhr – 19:00 Uhr
Samstag 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Öffnungszeiten im Winter

Mittwoch 15:00 Uhr – 18:00 Uhr
Samstag 14:00 Uhr – 17:00 Uhr

Erddeponie Neuhausen

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag 07:30 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 07:30 Uhr – 16:00 Uhr

Es gilt:

Kleinstmengen bis zu 500 m³:

Vor Anlieferung muss eine vereinfachte Erklärung über die Herkunft und Unbedenklichkeit von Bodenaushub ausgefüllt und durch die Stadtverwaltung bestätigt werden.

Über 500 m³:

eine Analyse (Parameter gem. VWV Boden Tabelle 6-1) die bestätigt, dass der angelieferte Bodenaushub den Deponie-Zulassungsbedingungen entspricht

Das Formular kann unter folgendem Link abgerufen werden.

https://www.storz-tuttlingen.de/files/template/06_Infothek/Baustoffe/Bodenaushub%20Anlieferungserkl%C3%A4rung%202021.pdf