Am 1. Dezember vergangenen Jahres, konnte nach einem Wettlauf mit der ungünstigen Witterung der Feinbelag eingebaut und die viel befahrene Kreisstraße vom so genannten Schützen bis zum Ortseingang von Stetten freigegeben werden. Der kombinierte Fuß- und Radweg wird gerne angenommen. Auch am Ortseingang von Stetten ist durch die Querungshilfe die Sicherheit erhöht und zudem der Verkehrslärm durch eine Geschwindigkeitsreduzierung reduziert worden. Aus einem Sonderprogramm des Bundes wurden rund 90 % der Kosten getragen, um umweltgerechte Mobilität zu fördern. Im alten Jahr konnte neben den Markierungsarbeiten auch der Schutz der Brückenpfeiler durch eine Leit- bzw. Schutzplanke nicht mehr installiert werden. In der vergangenen Woche wurden diese installiert und sorgten in der Bevölkerung auf Grund der Höhe und Länge der Schutzplanken für viele kritische Fragen seitens der Bevölkerung an die Verwaltung. Den Auftrag wurde seitens des Landratsamtes im Auftrag des Landes gegeben, um die Brückenpfeiler zu schützen. Die Kosten für die Maßnahme trägt zu 100 % das Land als Straßenbaulastträger für die L277.
Die Länge der Schutzplanken ergibt sich, laut Landratsamt, aus den Vorgaben der Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch so genannte Fahrzeugrückhaltesysteme. Verantwortlich für diese Richtlinie ist die Bundesanstalt für Straßenwesen. Da angrenzend hinter diesen Schutzplanken der Radweg verläuft, bedarf es eines Geländeraufsatzes auf den Schutzplanken. Die verbaute Variante ist, laut Landratsamt, das einzige geprüfte und zugelassene System. Die früher verwendeten Holmgeländeraufsätze dürfen nicht mehr verwendet werden.
Aus Sicht der Rückmeldungen aus der Bürgerschaft und auch der Verwaltung, ist das Bauwerk in Länge und Höhe vollkommen überdimensioniert. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist noch der bisherige vernünftig dimensioniert erscheinende Rammschutz zu sehen. Das Landratsamt ist nur ausführendes Organ und hat keine Möglichkeit von dieser Bundesvorgabe abzuweichen. Verantwortlich für diesen wenig verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern ist somit die Bundesanstalt für Straßenwesen bzw. das Bundesverkehrsministerium. Zudem teilt die Verwaltung die geäußerten Bedenken seitens der Bevölkerung, dass die Sicherheit für Radfahrer durch die Höhe der Schutzplanken in Ausweichsituationen eher geringer als besser geworden ist durch das monumentale Bauwerk.