Bebauungsplan „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“ der Stadt Mühlheim an der Donau, Gemarkung Stetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

  • Bekanntmachung der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Mühlheim an der Donau hat am 11.10.2022 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“ beschlossen.

Der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 gefasst.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung wurde am 20.10.2022 im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

Der Öffentlichkeit wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf im Zeitraum vom 28.10.2022 bis zum 28.11.2022 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Gemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.

Nach Sichtung der eingegangenen Äußerungen und Änderung/Anpassung des Planentwurfes hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.03.2024 beschlossen, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (einschließlich der textlichen Festsetzungen, Begründung und aller vorliegenden Gutachten und Informationen) im Zeitraum vom

  1. April 2024 bis zum 13. Mai 2024

Gelegenheit gegeben, sich über der Planung der Gemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, per Post oder zur Niederschrift im Rathaus, abgegeben werden.

Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Februar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 33) geändert worden ist, beabsichtigt die EnBW Solar GmbH, im Zuge der Energiewende, in der Stadt Mühlheim an der Donau, Landkreis Tuttlingen, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Die Stadt Mühlheim an der Donau liegt gemäß der Richtlinie des Rates vom 14. Juli 1986 im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet.

Dazu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“ erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird nach § 11 Abs. 2 BauNVO als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen. Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 10,4 ha und liegt zum einen auf einem Teil des Flurstücks Nr. 2533, Flur 0, zum anderen auf einem Teil des Flurstücks Nr. 2533/1 (beide Gemarkung Stetten).

Der Geltungsbereich wird von folgenden Flurstücken begrenzt:

  • Im Norden durch die Flurstück Nrn. 2534/1 und 2535/5
  • Im Osten durch die Flurstück Nr. 2533
  • Im Süden durch die Flurstück Nr. 2530
  • Im Westen durch die Flurstück Nr. 2533/1

Diese Flurstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan und ist schwarz umrandet.

Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“, Stadt Mühlheim an der Donau, Gemarkung Stetten (ohne Maßstab):

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

 

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“

 

Die Unterlagen werden im Rathaus Mühlheim an der Donau, Schlossstraße 1 im Vorzimmer des Bürgermeisters im 1. OG zur Einsicht bereitgelegt. Verfügbar sind die Unterlagen zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten

Montag                                   nachmittags    13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag und Donnerstag      vormittags       08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                                 nachmittags    13:30 – 18:00 Uhr

Donnerstag                            nachmittags    13:30 – 16:00 Uhr

Freitag                                    vormittags       08:00 – 12:00 Uhr

 

Zusätzlich ist der Vorentwurf auf der Internetseite der Stadt Mühlheim an der Donau unter www.muelheim-donau.de unter dem Menüpunkt „Aktuelles“ – „News“ – „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“ abrufbar.

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (Enviro-Plan GmbH) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Folgende Unterlagen und umweltbezogenen Informationen bzw. Planungen, Gutachten und Vermerke liegen vor und werden öffentlich ausgelegt:

 

Der Umweltbericht enthält Informationen zu folgenden Themen:

Schutzgebiete/-objekte, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft/Erholung, Mensch und seine Gesundheit, Kultur- und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern, besonderer Artenschutz.

Des Weiteren sind im Umweltbericht folgende Informationen enthalten:

  • Darlegung der Bestandssituation
  • Bewertung des Zustandes von Natur und Landschaft
  • Darlegung der Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
  • Darlegung und Bewertung von erwarteten Auswirkungen der Planung auf die Umweltgüter
  • Darlegung von Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen
  • Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
  • Darlegung geprüfter Alternativen
  • Zusammengefasste Darstellung der Umweltauswirkungen

 

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange liegen zu folgenden Themenblöcken vor:

Schutzgut Mensch

  • Regierungspräsidium Freiburg – Forstdirektion, 25.11.2022 (zu Brandrisiko, Schadstoffauswaschung, Verschattung)
  • Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., 27.11.2022 (zu Vorranggebieten)

Schutzgut Boden/Wasser

  • Landratsamt Tuttlingen, 28.11.2022 (zu Bodenschätzung, DIN-Normen, Gewässerquerungen Kabeltrasse)
  • Regierungspräsidium Freiburg – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, 24.11.2022 (Hinweise zu Geotechnik, Bodenschutz und Grundwasser)
  • Regierungspräsidium Freiburg, 25.11.2022 (zu Schadstoffauswaschung)

Schutzgut Tiere / Pflanzen / Schutzgebiete des Naturschutzrechts / Eingriffs-, Ausgleichsregelung

  • Landratsamt Tuttlingen, 28.11.2022 (zu Waldabstand, angrenzendes Offenlandbiotop, Brutvogelkartierung und Habitatpotenzialanalyse, FFH-Mähwiese, Beweidung)
  • Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e.V., 27.11.2022 (zu Brutvögeln, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Beweidung, Habitatstrukturen Reptilien)
  • Regierungspräsidium Freiburg, 25.11.2022 (zu Waldabstand, Waldumwandlung)

Schutzgut Klima/Luft

  • Regierungspräsidium Stuttgart, 24.11.2022 (zur Nutzung erneuerbarer Energie)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

  • Regierungspräsidium Stuttgart, 15.11.2022 (zum Umgang mit archäologischen Funden)