Wichtige Weichenstellung für Stadtentwicklung

Ein langer und mühsamer Weg führt doch noch zum gesteckten Ziel: rund fünfeinhalb Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche einstimmig den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Mühlenösch-Erweiterung“ treffen können. Damit ist der Weg frei für das neue Baugebiet gegenüber dem Edekamarkt Beha. Auf rund 7,2 ha Fläche werden 76 Einfamilienhäuser entstehen. 43 Plätze werden seitens des Gemeinderates vergeben. 33 Grundstücke werden an die bisherigen Eigentümer im Rahmen der Umlegung zugeteilt. Zudem kann die Stadt acht Mehrfamilienhausgrundstücke mit jeweils sechs Einheiten vermarkten.

Auf der Basis des Städtebaulichen Vertrages mit integriertem Erschließungsvertrag zwischen der Stadt und der Kommunalentwicklung Baden-Württemberg, wird diese Anfang Juli die umfangreichen Erschließungsarbeiten vergeben. Die Erschließungsplanung wurde vom Tuttlinger Ingenieurbüro Breinlinger erarbeitet. Am 4. September sollen die rund dreimonatigen Arbeiten für den Bau eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung des Römerwegs beginnen. Bis Ende 2024 werden die gesamten Erschließungsarbeiten abgeschlossen sein.

Das Großprojekt stand zunächst unter einem guten Stern. In rekordverdächtig schneller Zeit, nach nur rund 15 Monaten, hätte bereits zu diesem Zeitpunkt der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan in Kooperation mit dem Büro KommunalPlan aus Tuttlingen getroffen werden können. Das Umlegungsverfahren gestaltete sich allerdings sehr zeitaufwändig und war insbesondere für den Umlegungsausschuss eine zeitliche und teilweise auch nervliche Extrembelastung. Mit einzelnen Beteiligten musste zehnmal, bis in der Spitze mindestens 15 Mal, verhandelt werden. Im Herbst 2020 stand das Projekt vor dem Scheitern. Zum damaligen Zeitpunkt kamen der Gemeinderat, unser Projektpartner die Kommunalentwicklung sowie die Verwaltung übereinstimmend zu der Erkenntnis, dass zum damaligen Zeitpunkt offenkundig trotz größter Anstrengungen, kein Einvernehmen herzustellen ist zwischen einigen wenigen Eigentümern und dem Umlegungsausschuss im Spannungsfeld zwischen Individualinteressen auf der einen Seite sowie den Gesichtspunkten der Gerechtigkeit (Gleichbehandlung) und Gemeinwohlaspekten auf der anderen Seite. Dieses drohende und seinerzeit wahrscheinliche Scheitern des Gesamtprojekts, hat der Gemeinderat in einer öffentlichen Erklärung im November 2020 kommuniziert und gegenüber der Bürgerschaft, den zahlreichen Bauinteressenten sowie den Umlegungsbeteiligten begründet.

Unmittelbar nach dieser öffentlichen Erklärung, hat ein konstruktiver Dialogprozess mit den betreffenden Eigentümern und der Verwaltung begonnen. Auf der Basis einer wertschätzenden und verständnisvollen Haltung für die Position des Gesprächspartners konnten die vermeintlich unüberbrückbaren Differenzen ausgeräumt werden. Für den Gemeinderat und die Verwaltung sind auch bei diesen Gesprächen das Allgemeinwohl und die Gleichbehandlung aller Umlegungsbeteiligter die zentralen Eckpunkte gewesen. Da die Grundstückseigentümer sich ebenfalls diesen Grundsätzen verpflichtet gefühlt haben, war ein gegenseitiges aufeinander zugehen möglich. Auf Basis der modifizierten Vereinbarungen zwischen der Stadt und den Umlegungsbeteiligten, mussten nochmals alle Umlegungsbeteiligten, welche eine Zuteilung im Rahmen des Umlegungsverfahrens in Anspruch nehmen möchten, eine Kostenübernahme- sowie Umlegungsvereinbarungen unterschreiben. Durch Todesfälle von Umlegungsbeteiligten und komplexe steuerrechtliche Fragestellungen war erneut Geduld und zahlreiche Gespräche notwendig, um mit allen Akteuren die notwendigen Vereinbarungen abschließen zu können.

Durch große Beharrlichkeit ist es gelungen, dieses für die Stadtentwicklung wichtige Projekt doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. Zugleich wird damit ermöglicht, dass zahlreiche junge Familien ihre Bauwünsche und damit ihre persönliche Lebensplanung erfüllen können. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung danken den Eigentümern bzw. Umlegungsbeteiligten, die die letzten Jahre mehr als geduldig waren und ihre Mitwirkung an der Baulandentwicklung unter den festgelegten Rahmenbedingungen erklärt haben. Diese Rahmenbedingungen stellen eine faire Interessenabwägung zwischen den Gemeinwohlinteressen und den legitimen individuellen Interessen der Eigentümer dar.

Anfang Juli werden belastbare Zahlen über die tatsächlichen Kosten der Erschließung vorliegen. Solange müssen alle Beteiligten noch etwas Geduld aufbringen. Im Hinblick auf die Attraktivität Mühlheims als Wohn- und Arbeitsort, wird es weiter einen Markt für die seitens der Stadt zu vermarktenden Bauplätze geben. Die Stadt hat eine Interessentenliste mit 150 Familien, obwohl aus nachvollziehbaren Gründen bisher auf eine Bewerbung verzichtet worden ist. Die Verkaufspreise können erst nach Vorliegen der Ausschreibungs- und Vergabeergebnisse für die Erschließung abschließend kalkuliert und ein Vorschlag an den Gemeinderat unterbreitet werden.