Unsere Vereine sind für eine lebendige Stadtgemeinschaft unverzichtbar. Die 50 zum größten Teil sehr aktiven Vereine sind die maßgeblichen Träger des gesellschaftlichen und kulturellen Lebens in unserer Stadt. Erst vor wenigen Wochen organisierten der Vereinsring und die Stadtverwaltung einen Workshop mit Bernd Krey aus Gaildorf. Bei diesem gab es wichtige Impulse und einen Motivationsschub für die Weiterentwicklung unserer Vereine.
Auch seitens des Gemeinde- und Ortschaftsrates gibt es kräftigen Rückenwind für unsere Vereine. Zum neuen Jahr treten die neuen Vereinsförderrichtlinien in Kraft. Beide Gremien haben jeweils einstimmig die neuen Richtlinien verabschiedet. Diese beinhalten einen allgemeinen Teil, der für alle Vereine Gültigkeit hat sowie in kompakter Form spezielle Regelungen für Musikvereine bzw. Sportvereine Die Richtlinien sind in einer modernen und leicht verständlichen Sprache verfasst.
22-09-15 Allgemeine Förderrichtlinien Mühlheim
22-09-15 Förderrichtlinien Sportvereine
22-09-15 Förderrichtlinien Musikvereine
22-09-15 Richtlinien zur Förderung von Musikunterricht
Die bisherigen Vereinsförderrichtlinien haben sich bewährt und erfuhren eine große Akzeptanz. Nach 16 Jahren war es an der Zeit diese inhaltlich zu überprüfen und die Förderbeträge den aktuellen Baukosten bzw. dem inflationsbedingten Kaufkraftverlust anzupassen. Um in einem effizienten Verfahren die neuen Richtlinien erarbeiten zu können und gleichzeitig um ein möglichst hohes Maß an Akzeptanz bei allen Beteiligten zu erreichen, wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Vom Vereinsring wurden die Vereinsringspitze in Person von Thomas Kalmbach, Beate Krämer und Jörg Eichwald benannt. Seitens des Gemeinderates Kim Schöck und Maximilian Waizenegger sowie seitens der Verwaltung Vereinsringgeschäftsführer Uwe Steinbächer und Bürgermeister Kaltenbach. Die Verwaltung hat zunächst bei anderen Kommunen Förderrichtlinien gesammelt, um sich einen Überblick zu verschaffen, welche Wege grundsätzlich möglich sind. Vereinsringgeschäftsführer Uwe Steinbächer hat den Entwurf der neuen Richtlinien federführend erarbeitet.
Der Entwurf der neuen Richtlinie wurde allen Vereinen im Vorfeld der Vereinsringsitzung am 10. Oktober 2022 zugeschickt. Die Vereine begrüßen die neuen Richtlinien und haben sich bei der Arbeitsgruppe für die aus ihrer Sicht sehr gute Vorarbeit bedankt. Durch die Beschlussfassungen des Gemeinde- und Ortschaftsrates können diese in Kraft treten.
Die Grundförderung wurde ab 50 Mitgliedern von 50 Euro auf 100 Euro jährlich angepasst. Ab 100 Mitglieder von 100 Euro auf 250 Euro. Es gibt weiterhin spezielle Fördermöglichkeiten im Sinne einer Zusatzförderung für die Jugendarbeit. Die Fördersätze wurden verdoppelt auf z.B. 2.000 Euro im Jahr bei einem Sportverein mit mindestens 200 Kindern bzw. Jugendlichen (bisher 1.000 Euro). Die Angemessenheit von Vereinsbeiträgen (Mindestbeiträge) wurden im allgemeinen Teil der Richtlinie konkret festgelegt. Wer diese unterschreitet bekommt 50 % der Fördersätze.
Bei den musiktreibenden Vereinen gibt es eine Anpassung der jährlichen Grundförderung sowohl für die Stadtkapelle als auch die Musikkapelle Stetten um jeweils 500 Euro auf 3.100 Euro bzw. 2.600 Euro jährlich. Das Budget für Beschaffung von Instrumenten und Uniformen bzw. deren Reparatur wurde von bisher 10.000 Euro auf 12.000 Euro jährlich angepasst. Der Anteil des Akkordeonorchesters beträgt, wie bisher, 1.000 Euro. Neu aufgenommen wurde der Fanfarenzug. Dieser ist mittlerweile ein eigenständiger Verein. Auch er bekommt ein Jahresbudget von 1.000 Euro jährlich. Der Skiclub hat als einziger Verein weder einen eigenen Stromanschluss noch eine eigene Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung. Als Ausgleich für diesen Infrastrukturnachteil, soll der Skiclub zukünftig 1.000 Euro jährlich erhalten.
Bei den Investitionen erhöht sich der Fördersatz von 20 % auf 25 % der Investitionskosten. Die maximale Förderhöhe wird den stark gestiegenen Baukosten angepasst von 2.000 Euro auf 5.000 Euro. Eigenleistungen werden mit 10 Euro/Stunde statt bisher mit 5 Euro/Stunde angerechnet. Zudem kann alle sieben, statt alle zehn Jahre eine solche Investitionskostenförderung beantragt werden.