Änderungen der Angebote im Hallenbad – strengere 2G+ Regeln

Um den sehr hohen Infektionszahlen mit einer 7-Tage-Inzidenz im Landkreis von damals  fast 1.000 Rechnung zu tragen, haben die Bürgermeister in Abstimmung mit Landrat Stefan Bär beschlossen, dass alle Hallen für sport- und kulturtreibende Vereine ab dem 13. Dezember bis zum 9. Januar geschlossen bleiben.  Weiterhin wurden sämtliche kommunale  Veranstaltungen im Advent abgesagt. Mit dem Auslaufen dieser  Vereinbarung, können ab dem kommenden Montag die Vereine in Mühlheim und Stetten die Hallen wieder nutzen.

In Abstimmung mit den Gemeinden Aldingen und Gosheim wurde ebenfalls mit dem Ziel der Kontaktminimierung ab dem 20. Dezember die Hallenbäder in einer verlängerte Weihnachtspause geschickt.  Alle drei Bäder inkl. der Saunen öffnen wieder ab dem kommenden Montag, 10. Januar. In Mühlheim gibt es einige Änderungen zum neuen Jahr. Am Donnerstag findet zukünftig das Aqua Fitness von 18:15 Uhr bis 19:15 Uhr statt und das Allgemeinschwimmen von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr. Des Weiteren wird die gemischte Sauna von Samstag auf Sonntag von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr verlegt. Neu hinzukommen wird ab dem 14. Januar immer freitags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr unser Spielenachmittag für Kinder. Willkommen sind alle Familienbadenden. Über aktuelle Änderungen informieren wir Sie immer auf unserer Homepage

Im Hinblick auf die am Freitag stattfindende Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung, kann es  kurzfristig zu Änderungen bzw. Einschränkungen der Öffnungspläne kommen.  Auch hier gilt der Hinweis auf die Homepage. Diese ist stets aktuell.

In der aktuellen Coronaverordnung gibt es eine grundlegende Neuerung in der Alarmstufe II. Sowohl für die städtischen Sporthallen als auch das Hallenbad gilt für die Nutzer und Besucher eine 2G + Regelung. Ausgenommen sind unter anderem nur noch Personen, deren Zweitimpfung bzw. Genesung drei Monate statt bisher sechs Monate zurückliegt. Personen mit Auffrischungsimpfung und Kinder bis  einschließlich  17 Jahre sind während des Schulbetriebs auf Grund der dreimal wöchentlich stattfindenden Testungen  von der strengeren Testpflicht befreit.  Gleiches gilt weiterhin für Kinder unter 6 Jahren.  Weiterhin sollen alle Personen ab 18 Jahre generell in geschlossenen Räumen eine FFP2 Maske tragen. Dies gilt auch für die Nutzer und Besucher der Hallen.

2021-12-26 Änderungs VO Sport