Wer über 18 Jahre und nicht immunisiert, d.h. geimpft oder genesen, für den ändert sich laut der aktuellen Corona-Verordnung in einigen Lebensbereichen etwas. Die wichtigsten Infos haben wir hier zusammengetragen!
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Aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19 Patientinnen und Patienten hat das Landesgesundheitsamt gemäß der Corona-Verordnung die Warnstufe ausgerufen. Dies bedeutet vor allem für ungeimpfte und nicht genesene Personen stärkere Einschränkungen.
Am Dienstag, 2. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für nicht-geimpfte oder nicht-genesene, treten am Mittwoch, den 3. November 2021, in Kraft.
In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (PDF) einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. (Quelle: www.baden-wuerttemberg.de)
Was ist der Unterschied zwischen PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests?
PCR-Tests sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore. (Quelle: Bundsgesundheitsministerium)
PCR-Testmöglichkeiten für Selbstzahler (Quelle: Landratsamt Tuttlingen)
Auszug aus der aktuellen Corona-Verordnung
21-10-28_Auf_einen_Blick_DE_01
21-10-20_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_211028