Stadt Mühlheim an der Donau

Landkreis Tuttlingen

Stellenausschreibung Buergermeister ab 01 Dezember 2021

Die Stelle der/des hauptamtlichen

Bürgermeisterin/Bürgermeisters (m/w/d)

der Stadt Mühlheim an der Donau mit rund 3.600 Einwohnern ist infolge des Ablaufs der Amtszeit des Amtsinhabers zum 01. Dezember 2021 neu zu besetzen. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 26. September 2021, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 10. Oktober 2021 statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetztes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen/Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung genannten Personen.

Bewerbungen können frühestens am Tag nach Veröffentlichung dieser Stellenausschreibung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, das heißt ab dem 17.07.2021, und spätestens am Montag, dem 30.08.2021, 18:00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Herrn Rainer Langeneck, Bürgermeisteramt, Hauptstraße 16, 78570 Mühlheim an der Donau in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bürgermeisterwahl“ eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der

Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:

  • eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung der Bewerberin/ des Bewerbers ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
  • eine eidesstattliche Versicherung der Bewerberin/ des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung Baden-Württemberg vorliegt;
  • Unionsbürgerinnen/Unionsbürger müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaates besitzen und in diesem Mitgliedsstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedsstaates über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgerinnen/Unionsbürgern verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedsstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 27.09.2021 und endet am Mittwoch, 29.09.2021, 18:00 Uhr. Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Ort und Zeit einer eventuellen persönlichen Vorstellung werden den Bewerberinnen und Bewerbern rechtzeitig mitgeteilt.

Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.