Baugebiet „Mühlenösch-Erweiterung“: positive Entwicklung berechtigt zum Optimismus – Umsetzung aber noch nicht gesichert
Im November vergangenen Jahres musste der Gemeinderat in einer öffentlichen Erklärung das drohende Scheitern des großen Neubaugebiets bekannt geben. Mit drei Eigentümern konnte, trotz größter Anstrengungen, keine Verständigung erzielt werden. Der Gemeinderat hat seinerzeit angekündigt, dass er sein Angebot an die Eigentümer vorläufig aufrecht erhält, zugleich aber an einer grundlegenden Umplanung arbeitet, bei dem die Grundstücke sämtlicher nicht kooperationsbereiter Eigentümer ausgeplant würden.
Unmittelbar nach dieser öffentlichen Erklärung, hat ein konstruktiver Dialogprozess mit den drei Eigentümern und der Verwaltung begonnen. Auf der Basis einer wertschätzenden und verständnisvollen Haltung für die Position des Gesprächspartners konnten die noch im November vermeintlichen unüberbrückbaren Differenzen zwischenzeitlich ausgeräumt werden. Für den Gemeinderat und die Verwaltung sind auch bei diesen Gesprächen das Allgemeinwohl und die Gleichbehandlung aller Umlegungsbeteiligter die zentralen Eckpunkte gewesen. Da die Grundstückseigentümer sich ebenfalls diesen Grundsätzen verpflichtet gefühlt haben, war ein gegenseitiges aufeinander zugehen möglich. Dies ist sehr erfreulich und bietet dem wichtigen Stadtentwicklungsvorhaben doch noch eine realistische Umsetzungsperspektive.
Da der Gemeinderat im Zuge der Verhandlungen im vergangenen Jahr bereits wirtschaftliche Verbesserungen zu Gunsten aller Umlegungsbeteiligten z.B. in Bezug auf die Kostenaufteilung des Kreisverkehrs bzw. der Nahwärme beschlossen hat, müssen nochmals alle Umlegungsbeteiligten, die eine Zuteilung im Rahmen der Umlegung erhalten, angeschrieben werden. Diese Kostenübernahme- sowie Umlegungsvereinbarungen werden in den nächsten ein bis zwei Wochen verschickt. Es ist wiederum eine Zustimmung von allen Beteiligten erforderlich. Die Vereinbarungen enthalten durchweg ökonomische Verbesserungen. Von daher darf man zu Recht Zuversicht haben, dass das Projekt doch noch zum Wohle der zahlreichen bauwilligen Familien und der Stadtentwicklung realisiert werden kann. Eine rechtliche und abschließende Sicherheit besteht allerdings faktisch erst, wenn ausnahmslos alle Beteiligten nochmals bzw. erstmals ihre Unterschriften zu den Vereinbarungen leisten. Von daher handelt es sich um einen wichtigen Etappenschritt, aber es ist noch zu früh für eine abschließende Erfolgsmeldung.