Angebot für Bürgertestungen nochmals erweitert / Formulare vereinfacht

Wie bereits angekündigt, können sich Bürgerinnen und Bürger des GVV Donau-Heuberg einmal wöchentlich kostenlos auf Corona testen lassen. Ergänzend zum Testzentrum in der Mühlheimer Festhalle gibt es ein Angebot in der Fridinger Sporthalle. Dank zahlreicher Helferinnen und Helfer, ist von Montag bis Freitag jeden Abend eine Testmöglichkeit gegeben.

Mühlheim

Montags, mittwochs und donnerstags zwischen 18.00 und 20.00 Uhr sind in der Festhalle geschulte Ehrenamtliche der Feuerwehr Buchheim, des Kindergartens Stetten und der Nachbarschaftshilfe Mühlheim/Stetten sowie des DRK, Ortgruppe Mühlheim, im Einsatz. Das Angebot soll bei Bedarf erweitert werden.

Eine Anmeldung ist in Mühlheim nicht nötig. Wir bitten aber die benötigten Formulare bereits ausgefüllt mitzubringen. Sie stehen auf unserer städtischen Homepage und der des Gemeindeverwaltungsverbandes sowie auf der facebook-Seite „Kulturamt Mühlheim“ bereit und liegen außerdem bei der Stadtverwaltung aus.

Bitte beachten: Sie müssen nur das Formular  „Bescheinigung über das Vorliegen eines SARS-CoV-2 Antigentests“ 2-fach vorausgefüllt mitbringen. TESTUNG Bescheinigung

Lediglich für Kinder (6-14 Jahre) und Jugendliche (ab 14 Jahren) werden die Formblätter mit den Einwilligungen zusätzlich benötigt.

Zustimmungserklärung für Kinder von 6 bis 14 Jahren 

Zustimmungserklärung für Jugendliche ab 14 Jahren

Bei Kindern von 6 bis 14 Jahren muss ein Elternteil beim Testen dabei sein. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren reicht die schriftliche Einwilligung eines Erziehungsberechtigten aus.  Die Formulare liegen aber bei Bedarf auch vor Ort bereit.

 

Fridingen

Dienstags und freitags zwischen 17.45 und 20.15 Uhr sind für die Bürgerinnen und Bürger des Verwaltungsraums auch Corona-Schnelltestungen in der Fridinger Sepp-Hipp-Sporthalle möglich. Eine Anmeldung über das Fridinger Rathaus ist erforderlich.

 

Für beide Testzentren gilt: Getestet werden nur symptomfreie Personen. Beim Zutritt ist eine medizinische Maske zu tragen. Um sich ausweisen zu können, ist ein gültiger Personalausweis oder Führerschein vorzulegen.