Grünschnittabgabe bei den dafür vorgesehenen Einrichtungen des Landkreises wieder möglich

Der Landkreis Tuttlingen hat sich entschieden die Grünguthöfe unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu öffnen. Ab Dienstag, dem 14. April 2020 haben die Grünguthöfe in Aldingen, Geisingen, Königsheim, Mühlheim, Spaichingen, Trossingen, Tuttlingen und Wehingen wie folgt geöffnet:

Dienstag bis Freitag 9:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr

Samstag 9:00 – 13:00 Uhr

Diese erweiterten Öffnungszeiten, die nur für die Woche von Dienstag, 14. April 2020 bis Samstag, 18. April 2020 gelten, sollen dazu dienen, die Abgabe des bisher gesammelten Grünschnitts zeitlich großzügig zu verteilen. Ab Montag, 20. April 2020 gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.

Folgende Hinweise sind von allen Bürgern, die Grünschnitt bringen, zu beachten:

  • Die Besuche der Grünguthöfe sind auf das notwendige Minimum zu beschränken.
  • Kommen Sie maximal zu zweit. Das Personal des Landkreises kann Ihnen beim Entladen nicht helfen.
  • Die Anzahl der gleichzeitigen Anlieferer ist je nach Größe der Grünschnittsammelstelle begrenzt. Daher ist mit Wartezeiten zu rechnen.
  • Während der Wartezeit darf das Auto nicht verlassen werden.
  • Sollten sich Rückstaus bis auf befahrene Straßen bilden, liefern Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Grünschnitt an.
  • Die Hygiene- und Abstandsregeln sind dringend einzuhalten.

Die Wertstoffhöfe bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Sperrmüll kann wie bisher nach vorheriger Anmeldung abgeführt werden. Die private Anlieferung von Bauschutt auf der Deponie Talheim wird voraussichtlich wieder ab dem 20. April 2020 möglich sein.

Sobald sich Änderungen ergeben werden wir Sie über die Presse, unsere Internetseite ( www.abfall-tuttlingen.de ) und über unsere Abfall-APP ( www.abfallwecker.de ) informieren.