Weitere Informationen
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GrStGBWrahmen https://youtu.be/uHWlfuF1VJM
https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/,Lde/Startseite/Grundsteuer-neu https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-GrStGBWrahmen https://youtu.be/uHWlfuF1VJM
Kleinbetrag Bei einem Gesamtbetrag bis 15 Euro hat die Stadt Mühlheim bestimmt, dass der Betrag in einer Summe (am 15. August) zu bezahlen ist (§ 52 Abs. 2 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG)). Bei einem Gesamtbetrag bis 30 Euro hat die Stadt Mühlheim bestimmt, dass der Betrag am 15. Februar und 15. August zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrags zu [...]
Die Fälligkeiten werden auf Ihrem Grundsteuerbescheid ausgewiesen. In der Regel viermal jährlich zur Quartalsmitte (vgl. § 52 LGrStG). Zuständigkeit: Stadt Mühlheim Hauptstraße 18 78570 Mühlheim Telefonnummer 07463 9940-15 esther.sigrist@muehlheim-donau.de
Wir haben Ihre bisherige Jahreszahlung weiterhin übernommen, könnten diese jedoch für die Zukunft gerne wieder löschen. Zuständigkeit: Stadt Mühlheim Hauptstraße 18 78570 Mühlheim Telefonnummer 07463 9940-15 esther.sigrist@muehlheim-donau.de
Sie können eine Jahreszahlung beantragen (§ 52 Abs. 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG)). Diese gilt dann erst ab nächstem Jahr. Der Antrag muss bis spätestens 30. September bei der Stadt Mühlheim eingehen.
Ein Widerspruch entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Widerspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet. Zuständigkeit: Stadt Mühlheim Hauptstraße 16 78570 Mühlheim Telefonnummer 07463 9940-0 info@muehlheim-donau.de
Ein Einspruch beim Finanzamt entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid erfolgreich ist, ändert die Stadt Mühlheim in Folge den Grundsteuerbescheid und erstattet die zu viel gezahlte Grundsteuer zurück.
Sofern sich die Bedenken ausschließlich gegen den Inhalt des Grundsteuerwertbescheids oder Grundsteuermessbescheids (z.B. Höhe des Grundsteuerwerts oder Steuermessbetrag) richten, ist ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. Die Stadt Mühlheim ist bei Erlass des Grundsteuerbescheids an den Inhalt des Grundsteuermessbescheids bzw. Grundsteuerwertbescheids gebunden. Wenn die Stadt Mühlheim beispielsweise den festgesetzten Messbetrag [...]
Gegen Bescheide der Stadt Mühlheim kann grundsätzlich bei der Stadt Mühlheim Widerspruch eingelegt werden; also auch gegen die Grundsteuerbescheide. Gegen die Bescheide des Finanzamts (Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessebescheide) kann beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch eingelegt werden. Die Kommune ist beim Erstellen des Grundsteuerbescheids an die Bescheide des Finanzamtes, insbesondere den dort [...]
In vielen Fällen wird die Grundsteuer, wie bisher, auf die Mieter umgelegt. Somit kann sich eine Veränderung der Grundsteuerhöhe auch auf die Nebenkosten von Mieter auswirken.