Umstellung auf digitales Lichtbild ab 01.05.2025
Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran. Seit dem 01.05.2025 können deutschlandweit ausschließlich biometrische Lichtbilder in digitaler Form bei der Beantragung neuer Ausweisdokumente genutzt werden. Dies umfasst die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen inklusive der jeweils möglichen vorläufigen Dokumente.
Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr digitales Passbild direkt in im Bürgerbüro, bei einem registrierten Fotodienstleister oder dem Drogeriemarkt dm anfertigen lassen möchten.
Da die Aufnahmesysteme PointID von der Bundesdruckerei bundesweit erst an ca. 25 % der Bürgerbüros ausgeliefert worden sind, hat sich das Bürgerbüro der Stadt Mühlheim vorbereitet und eine Kamera beschafft und ins System eingebunden. Der Stadtverwaltung ist keine weitere Kommune im näheren Umkreis bekannt, die eine eigene Kamera beschafft hat, um die Dienstleistung möglichst frühzeitig entsprechend den Vorgaben des Bundesgesetzgebers umzusetzen. Somit kann unseren Bürgerinnen und Bürgern diese Dienstleistung bereits frühzeitig angeboten werden.
Sie können jetzt schon Ihr digitales Passbild im Bürgerbüro bei Beantragung eines Ausweises machen lassen. Für das digitale Passbild ist die Gebühr in Höhe von 6,00 € zu bezahlen.
Auch der Drogeriemarkt dm ist vorbereitet und bietet digitale Passbilder an. Welche registrierten Fotografen digitale Passbilder anbieten, finden Sie unter https://www.alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/. oder:
Diese Passbilder werden über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser wird in der Behörde vorgelegt und dort eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann. Einen entscheidenden Unterschied gibt es für die Fotografen allerdings: Das neue Gesetz sieht vor, dass das Bild ohne jegliche Veränderung an die Behörde übermittelt werden muss. Fotobearbeitung ist künftig nicht mehr erlaubt.
Welche Ausnahmen gibt es?
Aufgrund der umfangreichen Änderungen erlaubt eine Übergangsregelung bis zum 31. Juli 2025 den Kommunen in Ausnahmefällen weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren. Haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise aus Unkenntnis bereits im April ein Papierpassbild für ihre Beantragung im Mai anfertigen lassen, muss kein neuer Termin vereinbart werden. Die Behörde wird entweder das Papierlichtbild ausnahmsweise akzeptieren oder – sofern sie bereits über entsprechende Technik vor Ort verfügt – ein digitales Lichtbild vor Ort anfertigen. Die Kommunen sind in solchen Fällen angehalten, auf die Lichtbildgebühr zu verzichten.
Neu ab 1. Mai ist der Direktversand
Sie können sich Ihren neuen Personalausweis oder Reisepass mit einer zusätzlichen Gebühr in Höhe von 15 € nach Beantragung im Bürgerbüro und Fertigstellung bei der Bundesdruckerei, von der Bundesdruckerei nach Hause senden lassen, allerdings müssen Sie zum vereinbarten Termin persönlich mit einem gültigen Ausweis (Personalausweis, vorläufiger Personalausweis oder Reisepass) zu Hause sein. Es kann kein Familienangehöriger den neuen Ausweis in Empfang nehmen, nur der Antragsteller!