Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit geraumer Zeit nun schon beobachten wir in unserer schönen Ortschaft eine zunehmende Taubenplage, insbesondere im Unterdorf und insbesondere rund um öffentliche sowie kirchliche Gebäude wie die Kirche St. Nikolaus, das Bürgerhaus und das Rathaus.
Der Taubenkot stellt nicht nur ein hygienisches Problem dar, sondern ist auch aggressiv und schädigt langfristig die Bausubstanz.
Ich kenne diese Problematik aus meiner Zeit im Tuttlinger Rathaus sehr gut und weiß, dass sich das Problem mit der Zeit immer weiter verschärft. Leider gibt es keine wirklich nachhaltige und effektive Methode zur Bekämpfung. Alle Versuche mit Taubenhäusern, Vergrämungsmaßnahmen wie Netzen, Spikes oder Ultraschallgeräten haben sich in der Praxis als wenig tauglich erwiesen. Auch das gezielte Füttern und Austauschen von Eiern, wie es in manchen Städten getestet wurde, hat langfristig keine deutliche Verbesserung gebracht. Taubenschutz an einzelnen Gebäuden ist zudem sehr kostspielig! Und verlagern zudem das Problem auf das Nachbarhaus. Für den sozialen Frieden ist so etwas auch nicht gerade förderlich.
Ein wesentlicher Grund für die aktuelle Entwicklung in unserer Gemeinde sind die vermehrten Leerstände. Viele Gebäude stehen seit längerer Zeit leer, einige sind nicht mehr gesichert, teilweise fehlen sogar Fenster. Diese ungeschützten Gebäude bieten Tauben, aber auch Mardern, Ratten und Waschbären ideale Rückzugsorte. Sie sind wahre Brutstätten!
Hinzukommt, dass manche BürgerInnen solchen Zuständen noch Vorschub leisten, indem sie Tauben füttern; auch das ist nicht zulässig!
Rechtliche Verpflichtung zur Sicherung leerstehender Gebäude
Eigentümer von Immobilien sind verpflichtet, ihre Gebäude so zu sichern, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO BW), wonach bauliche Anlagen so instand zu halten sind, dass sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährden. Zusätzlich kann eine unzureichende Sicherung als Ordnungswidrigkeit nach § 84 LBO BW geahndet werden.
Wir fordern daher alle Eigentümer auf, ihre leerstehenden Gebäude ordnungsgemäß zu verschließen, um einen weiteren Befall durch Tiere zu verhindern. Sollte keine Reaktion erfolgen, sehen wir uns gezwungen, ordnungsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen.
Darüber hinaus bitten wir alle Eigentümer, sich endlich Gedanken über die Zukunft ihrer leerstehenden Gebäude zu machen. Manche Gebäude stehen seit über 15 Jahre leer! Derzeit gibt es in unserer Gemeinde mehr als 15 Leerstände – das ist Wohnraum für mehr als 70 Menschen. Angesichts der angespannten Wohnsituation möchten wir auch an die soziale Verantwortung die Eigentümer haben appellieren. Wir als kommunalpolitisch Verantwortliche können und wollen solche Zustände nicht länger tolerieren.
Gerne können wir Sie auch über Zuschüsse für die Sanierung solcher Gebäude informieren und auch darüber welche städtebaulichen Ziele mit ihrem Vorhaben möglich sind.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Emil Buschle
Ortsvorsteher