Informationen zu den vorgezogenen Neuwahlen des Bundestags am 23. Februar 2025
Wahlbenachrichtigung:
Am 16. Januar 2025 wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 an die Deutsche Post übergeben. Alle Wahlberechtigten sollten bis Ende KW5 ihre Wahlbenachrichtigung im Briefkasten vorfinden. Personen, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, sollen sich in jedem Fall ab Montag, 3. Februar 2025, mit dem Wahlamt unter der Telefonnummer 07463/9940-13 in Verbindung setzen.
Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, wo sich das jeweilige Wahllokal für die Urnenwahl befindet. Daneben ist auch die Angabe der Wahlbezirks- und Wählernummer hinterlegt.
Briefwahl
Versand der Briefwahlunterlagen
Aufgrund des kurzen Vorlaufs zur Bundestagswahl, wird die Stadtverwaltung die Stimmzettel erst am 07.02.2025 erhalten. Bitte beachten Sie, daher dass der Versand der Briefwahlunterlagen erst ab Montag, dem 10.02.2025, erfolgen wird.
Die Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Die Festsetzung der relevanten Fristen sowie die Auslieferung der Stimmzettel an die Kommunen erfolgt zentral durch den Bund bzw. die Kreiswahlleitungen – hierauf haben wir keinen Einfluss.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Beantragung von Wahlscheinen ist bis 21.02.2025 um 15:00 Uhr möglich. Die Beantragung kann dabei elektronisch (z.B. QR-Code, Link im Internet oder per E-Mail), schriftlich oder durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Mühlheim zu den üblichen Öffnungszeiten beantragt werden.
Wir bitten Sie nach Möglichkeit darum die Wahlscheine über das Internet (QR-Code auf Wahlbenachrichtigung) zu beantragen. Eine Beantragung über das Internet ist bis Donnerstag, 20.02.2025 möglich.
Den Link für die Beantragung der Briefwahl finden Sie hier:
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch schnell und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hierbei bereits vorausgefüllt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zeitnah per Amtsboten zugestellt (der Versand startet ab dem 10.02.2025).
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an helene.keim@muehlheim-donau.de bis Freitag, 21.01.2025, um 15:00 Uhr einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07463/9940-13, Mail: helene.keim@muehlheim-donau.de , Fax: 07463/9940-20.
Wahlscheinanträge am Wahlwochenende
Sofern Wahlberechtigte – trotz Antrag – keinen Wahlschein erhalten haben, können Sie am Samstag vor der Wahl zwischen 8:00 Uhr bis 12.00 Uhr einen Wahlschein anfordern.
Ebenso können bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag zwischen 8:00 Uhr bis 15.00 Uhr Wahlscheine ausgestellt werden.
Kontaktieren Sie in beiden Fällen telefonisch bitte das Wahlamt in den genannten Zeitfenstern unter: 07463/9940-13.
Stimmabgabe bei der Briefwahl
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 23. Februar, 18.00 Uhr, bei der Stadt Mühlheim an der Donau, Hauptstraße 18, 78570 Mühlheim, eingegangen sein, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können. Wahlbriefe, die per Post versendet werden, sollten so rechtzeitig aufgegeben werden, dass sie bis Samstag, 22. Februar zugestellt werden können.
Allgemeine und rechtliche Informationen zur Wahl
Wahlberechtigung – Wer darf wählen?
Nach § 12 Abs. 1 BWG sind
- alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetztes, die am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
wahlberechtigt.
Nach § 12 Abs. 2 BWG sind ferner wahlberechtigt:
Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. Auslandsdeutsche), sofern sie
- nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder
- aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.
Wählerverzeichnis
Alle Wahlberechtigten, die am Stichtag 12. Januar 2025 bei der Meldebehörde mit Hauptwohnsitz in Mühlheim an der Donau gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen.
In der Zeit vom 13. Januar bis 2. Februar 2025 erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis nur noch auf Antrag. Bei einem Zuzug in dieser Zeit bleibt der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis seiner Fortzugsgemeinde eingetragen, es erfolgt keine automatische Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Mühlheim.
Eintragung von Auslandsdeutschen auf Antrag
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, sogenannte Auslandsdeutsche, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Zuständig ist die Gemeinde, in der sie vor ihrem Fortzug ins Ausland zuletzt gemeldet waren.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular zur Bundestagswahl 2025 sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zu finden.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden den Antragstellern automatisch auch die Briefwahlunterlagen zugesandt.
Terminplan für die Bundestagswahl
bis 12.01.2025 | Eintragung ins Wählerverzeichnis von Amts wegen |
13.01.2025 – 02.02.2025 | Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag |
spätestens 02.02.2025 | Zustellung der Wahlbenachrichtigung |
03.02.2025 – 07.02.2025 | Öffentliche Auslegung des Wählerverzeichnisses, Möglichkeit des Einspruchs |
21.02.2025, 15.00 Uhr |
Letzter Tag für die Beantragung von Wahlscheinen/Briefwahlunterlangen |
22.02.2025, 8.00 – 12.00 Uhr |
Ersatzausstellung nicht zugegangener Briefwahlunterlagen |
23.02.2025 | Wahltag |
8.00 – 18.00 Uhr | Stimmabgabe in den Wahllokalen (Urnenwahl) |
8.00 – 15.00 Uhr | Ausstellung von Wahlscheinen im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung |
bis 18.00 Uhr | Spätester Zeitpunkt für den rechtzeitigen Eingang der Wahlbriefe beim Wahlamt |
18.00 Uhr | Ende der Stimmabgabe Beginn der Ergebnisermittlung Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses |