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Briefwahl beantragen für die Europa- und Kommunalwahlen 2024

Briefwahl beantragen für die Europa- und Kommunalwahlen 2024

Briefwahl online beantragen (Die Beantragung über das Onlineformular ist seit dem 06.06. um 12:00 Uhr nicht mehr möglich)

Spätestens am 19.05.2024 sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungen per Post erhalten haben. Damit können Sie nun online, per Post oder persönlich Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann sobald wie möglich zugeschickt.

Wie und wo kann ich meine Briefwahlunterlagen beantragen?

Online

Bis zum 04.06.2024, 12.00 Uhr, können Sie bequem über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder über das Online-Formular ((Die Beantragung über das Onlineformular ist seit dem 06.06. um 12:00 Uhr nicht mehr möglich) Ihre Briefwahlunterlagen beantragen.

Per Post über die Wahlbenachrichtigung

Sie können ihre Briefwahlunterlagen auch mit dem Antragsformular auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung beantragen. Schicken Sie uns Ihre Wahlbenachrichtigung mit ausgefülltem Formular – Unterschrift nicht vergessen – per Post zu. Alternativ können Sie diese natürlich auch in einen unserer Briefkästen vor dem Bürgerbüro (Hauptstraße 18) einwerfen.

Persönlich beantragen – direkt wählen

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich während unsere Öffnungszeiten im Bürgerbüro (Hauptstraße 18) beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit direkt zu wählen und die Briefwahlunterlagen abzugeben.

Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss, wenn Sie Unterlagen für andere Personen abholen möchten.

Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden.

Wann müssen die Unterlagen wieder bei der Stadt sein?

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 09.06.2024, 18.00 Uhr, bei der Stadt Mühlheim, Hauptstraße 18, 78570 Mühlheim an der Donau eingegangen sein, damit sie bei der Auszählung berücksichtigt werden können. Briefwahlunterlagen, die Sie per Post an die Stadt Mühlheim zurücksenden, sollten daher spätestens 3 Werktage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgeben werden.

Keine Unterlagen bekommen? Am Wahltag krank?

Sofern Wahlberechtigte – trotz Antrag – keinen Wahlschein erhalten haben, können Sie am Samstag vor der Wahl bis 12.00 Uhr einen Wahlschein anfordern. Bei plötzlicher Erkrankung von Wahlberechtigten können am Wahltag bis um 15.00 Uhr Wahlscheine ausgestellt werden. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte  unter 07463/9940-13.

2024-06-06T12:21:03+02:0022.05.2024|News, Wahlen|