Aufgrund der §§ 5 Abs. 3 und 13 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. den §§ 4 und 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Donautal-Heuberg am 17.04.2024 folgende Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen:
§ 1
§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung
Der Verbandsrechner und Schriftführer erhält für seine Tätigkeit anstelle des Ersatzes seiner Auslagen und seines Verdienstausfalls eine Aufwands-entschädigung von 200,00 € je Monat
§ 3 Abs. 1 erhält folgende Fassung
Die stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsversammlung und des Verwaltungsrates erhalten für die Teilnahme an Sitzungen eine Aufwandsentschädigung. Diese wird als Sitzungsgeld je Sitzung ausbezahlt und beträgt pauschal 25,00 € je Sitzung
§ 2
Diese Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit des Abwasserzweckverbandes Donautal-Heuberg tritt am 1. Mai 2024 in Kraft.
Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die 2 Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn der Bürgermeister dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.
Mühlheim, 17.04.2024
Jörg Kaltenbach Verbandsvorsitzender