Darstellung der Zuweisungs- und Unterbringungssituation geflüchteter Menschen in unserem Landkreis
Am Dienstag, 14. November 2023 um 19 Uhr laden der Gemeinderat, die Stadtverwaltung und das Landratsamt gemeinsam zu einer Informationsveranstaltung in das Katholische Gemeindehaus ein.
In den vergangenen Monaten wurde bundesweit, so auch in unserer Stadt, intensiv und kontrovers über die Migrationspolitik der Europäischen Union und der Bundesregierung diskutiert. Endlich und für viele sicher deutlich zu spät, ist die Bundesregierung offenkundig bereit ihre aus Sicht der allermeisten Bürgerinnen und Bürger deutlich zu liberale Migrationspolitik neu aufzustellen. Die meisten Menschen in unserem Land und natürlich auch in unserer Stadt fordern eine spürbare Begrenzung der Zuwanderung sowie deren konsequente Steuerung. Bis politische Entscheidungen greifen können, wird weitere Zeit vergehen.
Zeit, die der Landkreis als verantwortliche Behörde für die vorläufige Unterbringung geflüchteter Menschen im Rahmen von so genannten Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr hat. Allein in den Monaten September, Oktober und November erwartet die Landkreisverwaltung die Zuteilung von weiteren 450 Personen für die vorläufige Unterbringung. Neben der Reduzierung des Platzes pro Flüchtling von 7 qm auf 4,5 Quadratmeter, müssen schnell neue Unterkünfte angemietet oder gebaut werden. Niemand will, dass die vor wenigen Jahren neu erbaute Kreissporthalle als Notunterkunft zur Unterbringung geflüchteter Menschen genutzt werden muss.
In den Donnerstagsausgaben vom 21. und 28. September 2023 wurde ausführlich über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates am 25. Juli 2023 berichtet bzw. eine gemeinsame Stellungnahme des gesamten Gemeinderates veröffentlicht. Auch unser Verwaltungsraum Donau-Heuberg muss, wie alle anderen Teilregionen unseres Landkreises, zwei Unterkünfte mit jeweils 50 Einheiten der Landkreisverwaltung anbieten. Der Grundgedanke hinter dieser Konzeption ist, dass alle Raumschaften und Kommunen gefordert sind, sich mit dem Landkreis solidarisch zu zeigen. Der Landkreis ist zwingend auf diese Solidarität seiner Mitgliedskommunen angewiesen, da er nur mit deren Unterstützung seiner gesetzlichen Pflichtaufgabe nachkommen kann. Zudem kann keine Teilregion unseres Landkreises erwarten, dass eine andere Teilregion deren Lasten mit übernimmt.
Die Linie des Landratsamtes ist sehr klar definiert: es wird keine Ausnahmen mehr geben in Bezug auf die Zuweisung geflüchteter Menschen für einzelne oder mehrere Kommunen. Jede Kommune muss ihren Teil der Last tragen. Diese Grundhaltung war auch Konsens im Rahmen der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donau-Heuberg am 23. Oktober 2023.
Im Rahmen der Informationsveranstaltung am 14. November in Mühlheim wird Sozialdezernent Bernd Mager die aktuelle Situation des Landkreises in Bezug auf die Zuweisung und die Unterbringung geflüchteter Menschen darlegen. Bürgermeister Jörg Kaltenbach wird die Einführung ergänzen. Im Anschluss wird es einen breiten Raum geben für Fragen, Sorgen und Anliegen sowie einen persönlichen Austausch. Im Fokus muss die Situation hier in unserem Landkreis und unserer Stadt liegen, weil alles andere nicht in unserem direkten Einflussbereich liegt.
Der Gemeinderat versteht die Informationsveranstaltung als Teil seines Meinungsbildungsprozesses. In einer der nächsten Sitzungen nach dieser wird er seine Entscheidung treffen, ob es ein konkretes Angebot an das Landratsamt für einen Standort für 50 Menschen für eine Gemeinschaftsunterkunft geben wird.
Für den Gemeinderat und die Stadtverwaltung
Jörg Kaltenbach
Bürgermeister