9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes GVV Donau-Heuberg
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Behördenbeteiligung mit Auslegung des Flächennutzungsplanes

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donau-Heuberg hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung für die Verbandsgemeinden Bärenthal, Buchheim, Fridingen, Irndorf, Kolbingen, Mühlheim und Renquishausen einen Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans beschlossen.

Die Stadt Mühlheim möchte zur Förderung der erneuerbaren Energien eine Fläche auf der Gemarkung Stetten planungsrechtlich sichern. Da die geplante Ausweisung des Gebietes im Außenbereich liegt, hat die Stadt Mühlheim hierzu das erforderliche Bebauungsplanverfahren mit der Ausweisung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage eingeleitet. Da jedoch der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB notwendig.

Bei der 9. Fortschreibung handelt es sich um keine Gesamtfortschreibung im Sinne eines gesamträumlichen Konzepts. Vielmehr umfasst die vorliegende Fortschreibung die Ausweisung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Mühlheimer Ortsteil Stetten.

Die geplante Ausweisung für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans liegt im Norden des Mühlheimer Ortsteils Stetten. Die Abgrenzung ist auf nachstehendem Planausschnitt dargestellt.

Das Erfordernis der 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus der Verantwortung des Gemeindeverwaltungsverbandes Donau-Heuberg für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung auf Verbandsebene Sorge zu tragen und diese rahmensetzend für die Bebauungspläne vorzugeben, sodass diese aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können.

Die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB sowie die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit der frühzeitigen Beteiligung erhalten die Bürger, Behörden sowie die Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die frühzeitige Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange findet in der Zeit vom 02.05.2023 bis einschließlich 02.06.2023 statt.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung. Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes des GVV Donau-Heuberg mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht mit Stand vom 04.04.2023 liegt im Zeitraum vom

Dienstag, 02. Mai 2023 bis Freitag 02. Juni 2023,
beim Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg,
Rathaus Fridingen, Kirchplatz 2, Verbandsbauamt, Zimmer 20
während den üblichen Dienstzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Im selben Zeitraum liegen die gesamten Unterlagen auch bei den jeweiligen Bürgermeisterämtern der Verbandsgemeinden während der Dienstzeiten zur Einsicht aus:
Gemeinde Bärenthal, Kirchstraße 8, 78580 Bärenthal
Gemeinde Buchheim, Rathausstraße 4, 88637 Buchheim,
Stadt Fridingen, Bürgerbüro, Kirchplatz 2, 78567 Fridingen
Gemeinde Irndorf, Eichfelsenstraße 22, 78597 Irndorf
Gemeinde Kolbingen, Hauptstraße 3, 78600 Kolbingen
Stadt Mühheim, Schlossstraße 1, 78570 Mühlheim
Gemeinde Renquishausen, Kolbinger Straße 1, 78603 Renquishausen

Zusätzlich befinden sich die Unterlagen während des o.g. Zeitraums auch auf der Homepage des GVV Donau-Heuberg: www.donau-heuberg.de / Aktuelles / Bekanntmachungen.

Stellungnahmen und Anregungen können während der oben genannten Auslegungsfrist in der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbandes, beim Verbandsbauamt sowie in den Rathäusern der Verbandsgemeinden schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Schriftlich vorgebrachte Anregungen sollten die volle Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls auch die Bezeichnung des betroffenen Grundstücks enthalten. Anregungen werden auf jeden Fall entgegen genommen, auch wenn sie dieser Anforderung nicht entsprechen.

Fridingen, den 19.04.2023
gez. Jürgen Zinsmayer
Verbandsvorsitzender