Bekanntmachung

 

  1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplanes

Der Umlegungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 den Umlegungs-plan gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung aufgestellt.

Dem Umlegungsplan liegt der seit 09.03.2023 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Mühlenösch-Erweiterung“ zugrunde.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis der Ordnungsnummern 1, 2, 2.1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 12.1, 12.2, 13, 14, 14.1, 14.2, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 23 und 24.

 

  1. Einsichtnahme, Zustellung von Auszügen

Der Umlegungsplan kann im Rathaus der Stadt Mühlheim a.d.D., derzeit untergebracht Schlossstraße 1, 78570 Mühlheim/Donau im Vorzimmer des Bürgermeisters im 1. OG während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Der Umlegungsplan kann nur von demjenigen und nur insoweit eingesehen werden, als ein berechtigtes Interesse dafür dargelegt wird.

Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.

 

  1. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten

In der Bekanntmachung der Stadt vom 07.06.2018 über den Umlegungsbeschluss ist zur Anmeldung von Rechten aufgefordert worden. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die Frist zur Anmeldung von Rechten mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.

 

 

 

 

 

Mühlheim an der Donau, 15. März 2023

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(Ort, Datum)                                                       Jörg Kaltenbach, Bgm.