Die Stadt Mühlheim sucht engagierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt als Schöffinnen und Schöffen sowie für das Amt als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028.
Soziale Kompetenz, Verantwortungsbewusstsein, Lebenserfahrung, Kommunikationsfähigkeit, Gerechtigkeitssinn – dies sollte man mitbringen, wenn man als Schöffin und Schöffe an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnimmt. Und wer daran Interesse hat, sollte sich jetzt bei der Stadt Mühlheim melden. Denn Aufgabe der Stadtverwaltung ist es, eine Vorschlagsliste mit interessierten Kandidatinnen und Kandidaten zusammen zu stellen und dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Tuttlingen vorzulegen. In der zweiten Jahreshälfte wählt dieser dann aus den Vorschlägen die Haupt- und Ersatzschöffen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Sie müssen in der Stadt Mühlheim bzw. in unserem Stadtteil Stetten wohnen
- Am Stichtag 01. Januar 2024 müssen Sie mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein
- Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- Sie sind nicht durch Richterspruch von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen
- Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden. Auch darf kein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schweben, die zum Ausschluss von öffentlichen Ämtern führen kann
- Sie sind gesundheitlich in der Lage, das Amt auszuüben
- Sie befinden sich nicht im Vermögensfall (keine Regel- oder Privatinsolvenz, keine eidesstattliche Versicherung)
- Sie sind nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig – also nicht Richter/in, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, Polizeivollzugsbeamtin/-beamter, Bewährungshelfer/in, Strafvollzugsbedienstete/r, Gerichtshelfer/in oder Religionsdiener/in
- Sie waren nie hauptamtliche/r oder inoffizielle/r Mitarbeiter/in des Ministeriums für Staatssicherheit
- Sie gehören keiner Organisation an, die die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Schöffinnen und Schöffen müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Jedes Urteil – ob Verurteilung oder Freispruch – haben Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer also die hohe persönliche Verantwortung – zum Beispiel für eine mehrjährige Freiheitsstrafe – nicht tragen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffin oder Jugendschöffe können bis Mittwoch, 19.04.2023 und für das Amt als Schöffin oder als Schöffe bis Mittwoch, 03.05.2023 mit folgenden Formularen ausgefüllt und unterschrieben bei der Stadt Mühlheim, Hauptstraße 16, 78570 Mühlheim, info@muehlheim-donau.de eingereicht werden.
23-03-23 Jugendschoeffe_Bewerbungsformular_2023
23-03-23 Schoeffe_Bewerbungsformular_2023
Für Fragen zum Schöffenamt steht Frau Feger Ihnen gerne zur Verfügung (magdalena.feger@muehlheim-donau.de, Telefon: 07463/994024).
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.justiz-bw.de/Schoeffenwahl+2023