Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Vorentwurfs

Bebauungsplan „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“ der Stadt Mühlheim an der Donau, Gemarkung Stetten gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

  • Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
  • Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Mühlheim an der Donau hat am 11.10.2022 in öffentlicher Sitzung nach erfolgter Vorberatung durch den Ortschaftsrat aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“ beschlossen.

Der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2022 gefasst.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung wird am 20.10.2022 im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht.

Der Öffentlichkeit wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf im Zeitraum vom 28.10.2022 bis zum 28.11.2022 Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung der Gemeinde zu informieren sowie sich hierzu zu äußern.

22-10-12 Begründung_Vorentwurf_BPlan

22-10-12 Plandarstellung_Vorentwurf_BPlan

22-10-12 Textfestsetzungen_Vorentwurf_BPlan

 Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 10,4 ha und liegt zum einen auf einem Teil des Flurstücks Nr. 2533, Flur 0, zum anderen auf einem Teil des Flurstücks Nr. 2533/1 (beide Gemarkung Stetten).

Der Geltungsbereich wird von folgenden Flurstücken begrenzt:

  • Im Norden durch die Flurstück Nrn. 2534/1 und 2535/5
  • Im Osten durch die Flurstück Nr. 2533
  • Im Süden durch die Flurstück Nr. 2530
  • Im Westen durch die Flurstück Nr. 2533/1

Diese Flurstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt. Der künftige Geltungsbereich ergibt sich aus dem nachfolgenden Plan und ist schwarz umrandet.

Plangebietsabgrenzung für den Bebauungsplan „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“, Stadt Mühlheim an der Donau, Gemarkung Stetten (ohne Maßstab):

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“

Übersichtsplan zur Lage der Planung, Stadt Mühlheim an der Donau „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“, Stadt Mühlheim an der Donau, Gemarkung Stetten (ohne Maßstab):

Die Lage der Abgrenzung hat keine Rechtsverbindlichkeit und kennzeichnet nur die Lage des Planungsbereiches.

Abb. 2: Geltungsbereich Bebauungsplan „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“

 

Ziel und Zweck der Planung

Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 (EEG), das seit dem 01.01.2021 in Kraft getreten ist und zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353) geändert wurde, beabsichtigt die EnBW Solar GmbH, im Zuge der Energiewende, in der Stadt Mühlheim an der Donau, Landkreis Tuttlingen, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Die Stadt Mühlheim an der Donau liegt gemäß der Richtlinie des Rates vom 14. Juli 1986 im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG in einem landwirtschaftlich benachteiligten Gebiet.

Dazu ist die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Mühlheim und Stetten an der Donau“ erforderlich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird nach § 11 Abs. 2 BauNVO als sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ ausgewiesen. Der Bebauungsplan enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Aus diesem Grund wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, während dem Zeitraum vom 28.10.2022 bis zum 28.11.2022, Stellungnahmen schriftlich oder per E-Mail (info@muelheim-donau.de) einzureichen.

Die Unterlagen werden im Rathaus Mühlheim an der Donau zur Einsicht bereitgelegt. Verfügbar sind die Unterlagen zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten

Montag                                   nachmittags    13:30 – 16:00 Uhr

Dienstag                                 vormittags      08:00 – 12:00 Uhr

Dienstag                                 nachmittags    13:30 – 18:00 Uhr

Donnerstag                            vormittags      08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag                            nachmittags    13:30 – 16:00 Uhr

Freitag                                    vormittags       08:00 – 12:00 Uhr

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Planungsbüro (gutschker & dongus GmbH) mit der Durchführung des Verfahrens gem. § 4b BauGB beauftragt worden ist.

Hinweise:

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

 

Mühlheim, 12. Oktober 2022

 

Jörg Kaltenbach                                                                    Emil Buschle

Bürgermeister                                                                       Ortsvorsteher