Grundsteuerreform – wertvolle Informationen für die Abgabe der Grundsteuererklärung

Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits im Jahr 2020 ein eigenes Grundsteuergesetz für unser Bundesland erlassen. Dieses Gesetz bildet zum Jahresbeginn 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Zukünftig wird die Grundsteuer nach dem so genannten „modifizierten Bodenwertmodell“ bemessen und nicht mehr nach der bisherigen Einheitsbewertung.

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer sind angeschrieben worden mit dem Hinweis die notwendigen Angaben auf digitalem Weg gegenüber der Finanzverwaltung bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.

Welche Angaben werden benötigt?

  • Im bereits übersandten informationsschreiben sind folgende Angaben enthalten: Aktenzeichen, Eigentümer, Lage des Grundstücks, Gemarkung/Flurstück
  • Fläche des Grundstücks
  • Bodenrichtwert
  • Bei Wohneigentum/Teileigentum genauer Anteil am Flurstück

 

Woher bekomme ich die Informationen ?

  1. Aus dem bereits übersandten Informationsschreiben
  2. Die Fläche des Grundstücks sowie den Bodenrichtwert erfahren Sie auf der Webseite: gutachterausschuesse-bw.de . Sie werden auf die Webseite von BORIS-BW weitergeleitet. Hier geben Sie Ihr Grundstück an, für das Sie Informationen brauchen (z.B. 78570 Mühlheim an der Donau, Hauptstraße 16). Es wird Ihnen die Gemarkung, Flurstück-Zähler, Flurstück-Nenner, die Fläche  und der Bodenrichtwert angezeigt. Außerdem wird ein Lageplan des Grundstücks angezeigt.
  3. Den jeweiligen Anteil bei Wohn-/Teileigentum finden Sie in Ihrem Kaufvertrag oder der Teilungserkläung
  4. Auf der Webseite des Finanzamtes Tuttlingen, finden Sie unter „Aktuelles“ eine Schritt für Schritt-Anleitung. Diese Anleitung wird Sie Schritt für Schritt durch die Erstellung der Feststellungserklärungfür ihr Grundstück in Mein ELSTER führen. Voraussetzung ist, dass Sie sich bereitserfolgreich bei „Mein Elster“ registriert haben. Für einen Betrieb der Land-undForstwirtschaft gibt es eine separate Anleitung. Viele der im Inhaltsverzeichnisaufgeführten Formularseiten müssen im Regelfall nicht befüllt werden.

Telefonische Auskünfte erteilt das Finanzamt Tuttlingen unter 07461-980.