In den vergangenen fünf Wochen sind bereits über 750 Menschen aus der Ukraine in unserem Landkreis angekommen. Die erste und wichtigste Aufgabe ist es diesen Menschen einen würdigen Wohnraum anzubieten und möglichst nicht in Massenunterkünfte in Hallen oder gar in Zelten unterbringen zu müssen.

Um diesen notleidenden Menschen eine menschenwürdige Unterkunft anbieten zu können, sind der Landkreis Tuttlingen und wir als Stadt dringend auf weitere Vermietungsangebote angewiesen. Die Hilfsbereitschaft im Landkreis und in unserer Stadt ist sehr groß. Bisher liegen der zentralen Koordinierungsstelle „Gast“ bereits 177 Wohnungsangebote vor. Wie anspruchsvoll die Aufgabe der Unterkunftsbereitstellung ist, zeigt die Tatsache, dass in etwas mehr als einem Monat mehr Menschen in unseren Landkreis gekommen sind, als unser Stadtteil Stetten Einwohner hat. Wer eine freie Wohnung oder ein leerstehendes Haus hat, setzt sich bitte mit der Stadtverwaltung unter Tel: 07463-99400 oder per E-Mail: info@muehlheim-donau.de in Verbindung.

Wir wissen aus den Gesprächen mit den bereits vorliegenden Mietangeboten, dass bei den Vermietern durchweg humanitäre und nicht monetäre Aspekte im Vordergrund ihres Wohnungsangebots stehen. Dennoch ist es wichtig konkret zu wissen, welche Mietkonditionen gelten.

Die beiliegenden Informationen sind vom Landratsamt zusammengestellt worden:

Ukrainische Kriegsvertriebene haben grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), wozu neben dem Taschengeld auch die Kosten der Unterkunft (KdU) gehören. Das Landratsamt Tuttlingen kann die KdU, also Kaltmiete zuzüglich Heiz- und Betriebskosten (BK), als Bedarf anerkennen, soweit diese aus sozialrechtlicher Sicht angemessen sind.

Folgende Wohnungsgrößen und Miethöhen werden maximal anerkannt seitens des Landrat-samtes:

Abgeschlossene Wohnung zur Unterbringung:

– 1-Personenhaushalt = 45m² Kaltmiete = 332,10 €

– 2-Personenhaushalt = 60m² Kaltmiete = 442,80 €

– 3-Personenhaushalt = 75m² Kaltmiete = 517,50 €

– 4-Personenhaushalt = 90m² Kaltmiete = 621,00 €

– 5-Personenhaushalt = 105m² Kaltmiete = 682,50 €

– 6-Personenhaushalt = 120m² Kaltmiete = 780,00 €

– 7-Personenhaushalt = 135m² Kaltmiete = 877,50 €

– 8-Personenhaushalt = 150m² Kaltmiete = 975,00 €

– 9-Personenhaushalt = 165m² Kaltmiete = 1.072,50 €

Private Unterbringung in der eigenen Wohnung:

Wenn Sie ukrainische Geflüchtete in Ihrem eigenen Wohnraum unterbringen und beispiels-weise ein Zimmer – nicht nur kurzfristig – zur Verfügung stellen, können Sie eine angemessene Beteiligung an Ihren Kosten der Unterkunft (KdU) als monatliche Pauschale vom Landrat-samt erhalten.
Pauschalen für bestehende Wohnungen zur zimmerweisen Unterbringung: (ausgehend von jeweils 15 qm Wohnfläche und 7,00 Euro Kaltmiete/qm)

Personen Kaltmiete Heizung BK (Wasser etc.) Gesamt

1 Person 100,00 € 20,00 € 15,00 € 135,00 €

2 Personen 200,00 € 40,00 € 30,00 € 270,00 €

Kinder (jeweils) 50,00 € 10,00 € 5,00 € 65,00 € Seite 2

Die Pauschale ist den ukrainischen Geflüchteten in Rechnung zu stellen. Diese reichen die Rechnung dann bei unserer Behörde (Amt für Aufenthalt und Integration) ein, sodass eine Berücksichtigung bei den Leistungen und der Auszahlung erfolgen kann – ähnlich einer „normalen“ Miete.

Von wem erhalte ich die Mietzahlung?

Wenn der Mieter im Asylbewerberleistungsbezug ist, wird die Miete direkt vom Landratsamt (Amt für Aufenthalt und Integration) an den Vermieter überwiesen.

Mit wem vereinbare ich den Mietvertrag?

Generell schließt der Vermieter direkt mit dem Geflüchteten einen privatrechtlichen Mietver-trag ab. Vor Unterzeichnung des Mietvertrags ist der Mietvertrag jedoch dem Amt für Aufent-halt und Integration vorzulegen. Nach Überprüfung des Mietvertrags und der Angemessen-heitskriterien wird die Miete direkt an den Vermieter überwiesen.

Kann ich auch befristete Mietverträge abschließen?

Ja. Wir sind froh über jede Wohnung, die für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt wird. Auch befristete Mietverträge mit 6 – 12 Monaten Laufzeit sind möglich.

Wie sieht es mit der Erstausstattung aus, wenn in der Wohnung überhaupt nichts ist?

Einmalige Beihilfen für Erstausstattung der Wohnung können formlos mit Auflistung der benö-tigten Haushaltsgegenstände beim Amt für Aufenthalt und Integration beantragt werden.

Ich möchte als Vermieter eine Kaution für den Wohnraum. Woher bekomme ich diese und wie hoch darf diese sein?

Eine Übernahme einer Kaution kann formlos beantragt werden und wird nach Überprüfung darlehensweise an den Vermieter überwiesen. Die Kaution wird in monatlichen Raten mit dem monatlichen Leistungsanspruch verrechnet.

Besteht eine Haftpflichtversicherung für die Flüchtlinge?

Von Seiten des Landratsamtes besteht keine Versicherung. Diese muss der Flüchtling ggf. selbst abschließen. Sollte es zu einem Schaden kommen, muss der Flüchtling dafür selbst aufkommen.