Ab sofort automatische Zustellung der Absonderungsbescheinigung – kein Anruf im Rathaus nötig!

Nach den aktuellen Regelungen in der CoronaVO Absonderung erhalten alle positiv getesteten Personen, engen Kontaktpersonen und haushaltsangehörigen Personen auf Verlangen eine Absonderungsbescheinigung.

Bisher mussten Betroffene dazu bei der Stadtverwaltung die Ausstellung einer solchen Bescheinigung per E-Mail oder telefonisch beantragen. Um den Aufwand so gering wie möglich zu halten, werden wir künftig automatisch allen betroffenen infizierten Personen, deren Daten uns vom Gesundheitsamt übermittelt werden, eine solche Absonderungsbescheinigung zukommen lassen. Eine Mitteilung Ihrerseits ist bis auf Weiteres nicht mehr notwendig.

Dies gilt allerdings nicht für Bescheinigungen für Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen. Hier ist es weiterhin notwendig, mit der Verwaltung Kontakt aufzunehmen um die notwendigen Daten mitzuteilen. Gerne helfen Ihnen Fr. Grathwohl/Fr. Wendland unter der Tel. 9940-0 weiter.