Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Mühlheim a.d.D. hat in öffentlicher Sitzung am 25.01.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Bühläcker/Strohschochen-Erweiterung“ in Mühlheim-Stetten im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB beschlossen. Der Einleitungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden sowie die sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung auf dem Flst. Nr. 1870/3 geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das gesamte Grundstück Flst. Nr. 1870/3 mit einer Größe von rd. 0,125 ha. Die Lage und Abgrenzung ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Abgrenzungsplan.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

 

 

 

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften mit dem zeichnerischen Teil, den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem vereinfachten Umweltbericht liegt in der Zeit

vom 17.02.2022 bis einschließlich 18.03.2022

bei der Stadtverwaltung während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Sanierungsarbeiten an der Fassade des Rathauses die Stadtverwaltung ab dem 16. Februar 2022 im Vorderen Schloss, Schlossstraße 1, bzw. der Hauptstraße 18 untergebracht ist. Die Auslegung erfolgt im Vorzimmer des Bürgermeisters im 1. OG des Vorderen Schlosses (Ratssaal)

Die Unterlagen können im selben Zeitraum auch auf der Homepage der Stadt Mühlheim a.d.D. unter    www.muehlheim-donau.de    eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Mühlheim a.d.D., den 31.01.2022

 

gez. Jörg Kaltenbach,

Bürgermeister

(1)_2022-01-14_B-PLAN_Bühläcker-Strohsch-Erw

(2)_2022-01-14_Textfestsetzungen_Bühläcker-Strohsch-Erw

(3)_2022-01-14_Begründung_Bühläcker-Strohsch-Erw

(4)_Umweltbericht_220112_Mühlheim_BP_Bühläcker-Strohschochen-Erweiterung…

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