Öffentliche Bekanntmachung

 

Bebauungsplan „Erweiterung Firma Wirth Schaumstoffe“

  • Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Mühlheim a.d.Donau hat am 22.06.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften „Erweiterung Firma Wirth Schaumstoffe“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Die Firma Wirth möchte eine weitere Firmenerweiterung am bisherigen Standort vornehmen. Geplant ist der kurzfristige Bau einer Produktionshalle und eines Bürogebäudes für administrative Arbeiten des Unternehmens und repräsentative Räumlichkeiten für Kundenbesuche.

Der Bebauungsplan wird im gesetzlichen Regelverfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), mit 2-stufigem Beteiligungsverfahren sowie Umweltprüfung und Umweltbericht (gem. § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB), verbunden mit dem Erfordernis einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, durchgeführt.

Nicht erforderlich wird ein Bebauungsplan-Verfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit paralleler Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP).

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2.350 m², deren Geltungsbereich im folgenden Plan dargestellt ist.

2021-06-22_2009_Mühlheim_Erweiterung Fa.Wirth Schaumstoffe_Lageplan

Zum Zwecke der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit folgenden Unterlagen

Bebauungsplan (Planzeichnung), planungsrechtlichen Festsetzungen, örtliche Bauvorschriften und Hinweise sowie Begründung, jeweils vom 20.05.2021

01_2021-05-20_B-Plan-Entwurf_Erweiterung Fa.Wirth Schaumstoffe

02_2021-05-20_textl. Festsetzungen Fa. Wirth

03_2021-05-20_Begründung Fa. Wirth

Gutachten:

Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutz vom 20.05.2021.

04_2021_05_20_Umweltbericht_Mühlheim_BP_Fa.Wirth-Erweiterung

Bislang eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen seitens

Regierungspräsidium FR, Raumordnung vom 07.04.2021 – Hinweise auf die Lage im Überschwemmungsgebiet und schutzbedürftigen Bereich der Bodenhaltung und Landwirtschaft

Regierungspräsidium FR, Landesamt für Geologie vom 27.04.2021 – Hinweise zur Geotechnik

Naturpark Obere Donau – Hinweise zum Erlaubnisvorbehalt, Erholungsgesichtspunkte, Betriebserweiterungen in den Hochwasserbereich sowie Flussauen und Auenbereiche

Landratsamt Tuttlingen vom 05.05.2021 zu Themen Landwirtschaftsflächen, Magerwiese, Einfriedungen, Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, Vermeidungs-, Ausgleichs- und planexterne Maßnahmen, Erlaubnisvorbehalt, Artenschutz, Eingriffsregelung, Rodung von Gehölzen, Gebäudeabbruch, Monitoring, Abwasser und Niederschlagswasser, Bodenschutz sowie zum Überschwemmungsgebiet

05_2021-05-20_Abwägungsvorlage Fa. Wirth

06_2021-05-20_Stellungnahmen frühz. Beteiligung

in der Zeit vom 09.07.2021 bis einschließlich 13.08.2021 im Rathaus Mühlheim a. d. Donau Hauptstr. 16, 78570 Mühlheim a.d.Donau im Vorzimmer des Bürgermeisters während der üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Alle Unterlagen können während des o.g. Zeitraums auch auf dem Internetauftritt der Stadt Mühlheim a. d. Donau eingesehen werden unter: www.muehlheim-donau.de

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.

DIN-Vorschriften, auf die in den Dokumenten des Bebauungsplans Bezug genommen wird, können eingesehen werden bei der Verwaltungsstelle, bei der auch die Unterlagen zum Bebauungsplan eingesehen werden können.