Unterstützung durch die Freiwillige Feuerwehr möglich

Die Versorgung der Menschen mit Wasser zum Trinken, Kochen und Waschen hat höchste Priorität. Angesichts mehrerer trockener Sommer in Folge und der damit einhergehenden Wasserknappheit in einzelnen Städten hat das Umweltministerium ein bundesweites Konzept zur Wasserversorgung angekündigt. Ziel ist eine Wasserstrategie für die Kommunen mit Vorgaben und Orientierungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung.

In dieser Klimawandel bedingten Entwicklung ist aber auch eine deutliche Zunahme der Aufstellung von größeren Swimmingpools feststellbar. Deshalb möchten wir Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken (Swimming-pools) und  größeren Planschbecken auf privaten Grundstücken geben:

1) Befüllung

Die Befüllung von Schwimmbecken erfolgt i. d. R. mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz. Wir weisen darauf hin, dass eine Befüllung mittels Brunnenwasser aus hygienischen Gründen höchst bedenklich ist. Aus diesem Grund wird von der Verwendung von Brunnenwasser für diesen Zweck dringend abgeraten!

Die Wassergebühr wird nach der eingeleiteten Trinkwassermenge berechnet. Die Abwassergebühr entspricht demzufolge der Wassermenge, die bei der Befüllung des Pools mittels des Wasserzählers gemessen wurde.

2) Entleerung

Bei Wasser aus Schwimmbädern handelt es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser! Dieses darf somit nicht auf dem Grundstück versickert werden, sondern muss in den öffentlichen Kanal geleitet werden!

Gemäß der Definition im Wasserhaushaltsgesetzes (§ 54 Abs. 1 WHG) ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen. Dieses Abwasser muss zur ordnungsgemäßen Entsorgung in die Misch- bzw. Schmutzwasserkanalisation eingeleitet  werden.

Wasser in Schwimmbecken wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften (z. B. hygienisch) nachteilig verändert. Dies gilt auch völlig unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung (wie durch z. B. Chlor etc.) eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers in Schwimmbecken dar, welche bei Einleitung in den Untergrund das Grundwasser in unzulässiger Weise nachteilig beeinflusst. Dies kann unter Umständen als Gewässerverunreinigung geahndet werden.

Die Entleerung sollte nach Möglichkeit, unserem Klärwärter Thomas Buschle Tel.: 8001 oder E-Mail ka-donau-heuberg@muehlheim-donau.de gemeldet werden.

Eine Befüllung über die Hausinstallation ist zeitaufwendig. Es besteht die Möglichkeit, über das öffentliche Leitungsnetz die Freiwillige Feuerwehr Mühlheim und Stetten mit der Befüllung  zu beauftragen.  Für die Befüllung erhalten Sie eine Gebührenrechnung über 30,00 €. Die Wasser- und Abwassergebühr wird nach dem Fassungsvermögen des Pools berechnet. Die Anmeldung erfolgt über die Stadtverwaltung, Frau Esther Sigrist Tel.: 9940-15 oder E-Mail esther.sigrist@muehlheim-donau.de. Bitte geben Sie neben Ihren Kontaktdaten auch die Größe bzw. Fassungsvermögen in m³ des Pools an.