Bundesnotbremse tritt ab Donnerstag außer Kraft – Erste Öffnungsschritte kommen –  Bürgertests werden ab sofort auch am Sonntag angeboten

Am frühen Montagnachmittag kam die erlösende Nachricht, dass nach dem langen Lockdown die 7-Tages-Inzidenz am fünften Werktag hintereinander unterschritten worden ist und damit ab Donnerstag, 3. Juni die Bundesnotbremse im Landkreis Tuttlingen außer Kraft treten wird.

Es gelten aber weiter die AHA-Regeln und die neue „3G-Regel“: genesen, vollständig geimpft (14 Tage nach letzter Impfung) oder getestet (mit anerkanntem Testnachweis, welcher maximal 24 Stunden alt ist). Eine Ausgangssperre gibt es dann nicht mehr. Abstand, Hygiene und Maskenpflicht sind inzwischen ebenso selbstverständlich geworden wie das Lüften. Dazu wird die Corona-App empfohlen und im Landkreis auch die Luca-App, die bei den ersten Öffnungsschritten dann für die Nachverfolgung der eigenen Kontakte wichtig ist und einem die Schreibarbeit erspart.

Große Bedeutung kommt nun dem Testen zu, wenn man nicht schon  vollständig geimpft oder von einer Corona-Erkrankung genesen ist und das nachweisen kann. Wir haben auf diese Entwicklung reagiert und bieten ab sofort auch am Sonntag von 9-11 Uhr Bürgertestungen in der Festhalle durch ein geschultes Team des VfL Mühlheim an. Für das Testzentrum gilt weiterhin keine Anmeldepflicht, es wird ein Antigentest mit Abstrich in der Nase durchgeführt dessen Ergebnis direkt nach 15 Minuten Wartezeit schriftlich bestätigt wird.

Öffnungszeiten Testzentrum in der Mühlheimer Festhalle: Mo/Mi/Do 18-20 Uhr, Sa/So 9-11 Uhr

Die neue „3G-Regel“ greift dann bei den ersten Öffnungen der Innen- und Außengastronomie. Die Öffnungszeiten sind jedoch von 6 bis 21 Uhr begrenzt, Liefer – und Abholservice ist auch nach 21 Uhr noch erlaubt. Ebenso gilt sie für Beherbergungsbetriebe, die neben geschäftlichen Übernachtungsgästen nun auch wieder Touristen aufnehmen dürfen.

Auch kontaktarmer Sport im Freien ist unter Berücksichtigung der „3G-Regel“ dann in Gruppen von bis zu 20 Personen wieder möglich. Achtung: Auch Getestete und Geimpfte werden mitgezählt. Zu Kulturveranstaltungen im Freien können ab sofort bis zu 100 Personen kommen, ebenso zu Proben der Musik unter freiem Himmel. Achtung: Auch Getestete und Geimpfte werden mitgezählt. Auch Freibäder dürfen wieder öffnen.

Der Friseurbesuch wird wieder einfacher: Es sind medizinische Masken währen des gesamten Aufenthalts im Friseurladen zu tragen und damit wieder OP-Masken zulässig. Ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest ist nur noch erforderlich, wenn die Maske während der Dienstleistung, z.B. bei einer Rasur abgenommen werden muss.

Für den Einzelhandel gilt nun, dass beim derzeit bereits erlaubten Einkauf im Geschäft (Click & Meet) statt einem Kunden pro 40 qm zwei getestete (bzw. geimpfte oder genesene) Kunden ohne vorherige Terminbuchung zugelassen werden.

Sinkt die Inzidenz in den kommenden 14 Tagen weiter, kann dann erst die nächste  Öffnungsstufe in Kraft treten.