Leider besteht bei der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie keine realistische Perspektive, zeitnah ein klassisches Versteigungsverfahren für die Reisschlagverteilung durchzuführen. Nachdem bereits letztes Jahr keine Reisschlagversteigerung möglich war, versucht die Verwaltung für dieses Jahr, durch ein schriftliches Meistgebotsverfahren, die Reisschläge zu vergeben.

Formular Reisschlagversteigerung

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die Reisschläge sind im Gelände mit ihrer Losnummer gekennzeichnet und abgegrenzt (siehe Lageplan).
  • Jeweils nur eine Person aus Haushalten von Mühlheim und Stetten ist teilnahme-berechtigt.
  • Jeder Bieter gibt schriftlich (über den Vordruck unten) und in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Reisschlagversteigerung“ sein Gebot für maximal drei verschiedene Lose bis spätestens Donnerstag, 29.04.2021 im Rathaus Mühlheim ab.

Welschenberg-Reuttal

Buchhalde

Stettener Tal

Die eingehenden Umschläge werden mit Eingangsstempel versehen und erst am 30.04.2021 geöffnet. Das Höchstgebot für jedes Los erhält den Zuschlag. Sollte für ein Los ein Gebot unter dem Anschlagspreis (siehe Tabelle) eingereicht werden, wird es nicht vergeben. Bei identischer Gebotshöhe erhält das zuerst abgegebene Gebot den Zuschlag! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter der Telefonnr. 0162/2903869 an Forstrevierleiter Sebastian Dreher.