Bebauungsplan „Erweiterung Firma Wirth Schaumstoffe“ mit örtlichen Bauvorschriften
- Aufstellungsbeschluss
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Mühlheim a. d. Donau hat am 13.10.2020 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Erweiterung Firma Wirth Schaumstoffe“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit Änderung des Flächennutzungsplans sowie die örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
In der öffentlichen Sitzung am 23.03.2021 hat der Gemeinderat dem Bebauungsplan-Vorentwurf zugestimmt und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Betriebserweiterung der Fa. Wirth als Gewerbefläche geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 06.04.2021 bis zum 07.05.2021 im Rathaus Mühlheim a.d.D., Hauptstr. 16, 78570 Mühlheim a.d.D.im Vorzimmer des Bürgermeisters während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans unterrichten.
Es besteht Gelegenheit zur Erörterung und Abgabe von Stellungnahmen. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten.
Die Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung können während des o.g. Zeitraums auch auf dem Internetauftritt der Stadt Mühlheim a.d.D. eingesehen werden unter: https://www.muehlheim-donau.de
02_2021-03-10_textl. Festsetzungen Fa. Wirth
00_2021_03_12_Lageplan_Erweiterung Fa.Wirth Schaumstoffe
01_2021-03-10_Planzeichnung_Vorentwurf_Erweiterung Fa.Wirth Schaumstoffe
03_2021-03-10_Begründung Fa. Wirth