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Briefwahl für die Landtagswahl am 14.03.2021 beantragen

Briefwahl für die Landtagswahl am 14.03.2021 beantragen

Coronabedingt möchten wir alle Mitbürgerinnen und Mitbürger dazu aufrufen per Briefwahl zu wählen um den aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie Rechnung zu tragen und die möglichen Kontakte gering zu halten.

Sofern Sie das Wahllokal in der Lippachtalgrundschule (Schillerstraße 16, Mühlheim) am Tag der Wahl nicht aufsuchen möchten oder können, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme auch per Briefwahl abzugeben. Die Unterlagen für eine Briefwahl stellt Ihnen die Stadtverwaltung zur Verfügung. Sie können Sie online beantragen, mit der Wahlbenachrichtigung schriftlich anfordern oder auch persönlich im Rathaus abholen. Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Abholung im Vorfeld telefonisch einen Termin unter: 07463/9940-25.

Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens am 22.02.2021, sollten Sie keine erhalten melden Sie sich bitte direkt bei uns.

Die Briefwahlunterlagen können Sie folgendermaßen beantragen, die Briefwahlunterlagen gehen Ihnen dann per Post zu, auf eigenen Wunsch hin auch an eine andere Adresse, falls Sie dies in Ihrem Antrag angeben:

  • Per Internet:
    Eine Beantragung über das Internet war nur  bis zum 11.03.2021 um 12:00 Uhr möglich. Bitte beantragen Sie Briefwahl ab sofort über einen anderen Kommunikationsweg
  • Schriftlich/Postalisch an oben genannte Adresse (nur bis 12.03.2021 um 18:00 Uhr)
    Bitte schreiben Sie gut leserlich und möglichst in Druckschrift.
    Wichtig: Vergessen Sie dabei Ihre Unterschrift nicht!Senden Sie Ihren Antrag an:
    Stadt Mühlheim
    Wahlamt
    Hauptstraße 16
    78570 Mühlheim
  • Per E-Mail unter: helene.keim@muehlheim-donau.de (nur bis 12.03.2021 um 18:00 Uhr)
    Bei der Antragstellung per E-Mail müssen Sie Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen sowie Ihre Anschrift angegeben. Um missbräuchliche Antragstellungen zu verhindern und den Wahlberechtigten eindeutig identifizieren zu können, muss in Ihrem Antrag weiter die Nummer des Wahlbezirks, in dessen Wählerverzeichnis Sie als Wahlberechtigter eingetragen sind, Ihre Wählernummer sowie Ihr Geburtsdatum angegeben werden. Die Wahlbezirksnummer und die Wählernummer wird Ihnen mit der Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt. Werden E-Mail-Anträge unvollständig übermittelt und sind deshalb Rückfragen notwendig, so ist mit Verzögerungen bei der Versendung der Briefwahlunterlagen zur rechnen. Bei der Antragstellung per E-Mail werden die Daten vom Antragsteller freiwillig weitergegeben und grundsätzlich unverschlüsselt übermittelt.
  • Per Fax unter 07463/9940-20 (nur bis 12.03.2021 um 18:00 Uhr)
  • Persönlich im Wahlamt (nur bis 12.03.2021 um 18:00 Uhr)
    -> danach nur nach telefonischer Rücksprache: 07463/9940-25 – Samstag von 8:00 Uhr – 12:00 Uhr und Sonntag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr)
    Wer persönlich in das Wahlamt kommt, kann auch sofort dort wählen.

 

Briefwahlunterlagen dürfen leider nicht telefonisch beantragt werden.

 

Letzter Termin für den Antrag auf Briefwahl ist Freitag, 12. März, 18:00 Uhr (Aus technischen Gründen ist die Beantragung der Briefwahl über das Internet nur bis zum 11.03.2021 12:00 Uhr möglich.) Ihr Wahlbrief mit Ihrem Stimmzettel sollte spätestens am Sonntag, 14.03.2021, 15 Uhr bei der angegebenen Adresse (Wahlamt) eingegangen sein. Er muss allerspätestens um 18 Uhr eingehen, damit die Stimmabgabe gewertet wird.

Die Wahlhelfer in den Wahllokalen dürfen keine Wahlbriefe annehmen! Mit dem Wahlschein in Ihren Briefwahlunterlagen können Sie aber auch im Wahllokal an der Urnenwahl teilnehmen.

 

Sofern Wahlberechtigte trotz Antrag keinen Wahlschein erhalten haben, können sie am Samstag vor der Wahl bis 12:00 Uhr einen Wahlschein anfordern. Bei plötzlicher Erkrankung von Wahlberechtigten können am Wahltag,14.03.2021, bis um 15:00 Uhr Wahlscheine ausgestellt werden.

Hierzu haben wir eine Rufbereitschaft eingerichtet. Unter der Telefonnummer 07463/9940-25 erreichen Sie am Samstag von 8: 00 Uhr bis 12:00 Uhr und am Wahltag von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr einen Mitarbeiter der Verwaltung.

Wahlscheine dürfen beim Vorliegen einer schriftlichen Vollmacht auch durch Ehegatten, Familienangehörige oder sonstige Personen des Vertrauens beantragt werden. Aus zwingenden rechtlichen Vorgaben heraus ist es jedoch nicht möglich, den ausgestellten Wahlschein der bevollmächtigten Person auszuhändigen. Der Wahlschein und die weiteren Wahlunterlagen werden dem Aussteller der Vollmacht per Post zugesandt.

Auf dem Wahlschein dürfen Sie die Unterschrift nicht vergessen, sonst wird der Wahlbrief bei der Auszählung nicht gewertet. Bitte senden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig ab, dass er spätestens am Wahltag beim vorgedruckten Empfänger eingegangen ist. Er wird von der Post innerhalb Deutschlands portofrei befördert. Wenn Sie spät dran sind und ganz sicher gehen wollen, sollten Sie ihn rechtzeitig persönlich in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen.

 

 

Weitere Informationen rund um das Thema Landtagswahl finden Sie im Internet auf den Seiten der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB) unter https://www.landtagswahl-bw.de/ oder  https://www.lpb-bw.de/lpb-spezial-landtagswahl-2021 dort finden sie auch Häufig gestellte Fragen sowie eine umfassende Broschüre mit vielen Online-Angeboten rund zum Thema Landtagswahl.

2021-04-19T15:55:49+02:0002.03.2021|News, Rathaus & Politik|