AKTUELLE ÄNDERUNG 07.01.21: Eröffnung der Kreisimpfzentren wird landesweit um eine Woche nach hinten verschoben – Offizieller Start ist nun der 22. Januar 2021

In seiner heutigen Pressemitteilung gibt das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg bekannt, dass die Eröffnung der Kreisimpfzentren (KIZ) nicht wie ursprünglich geplant am 15. Januar (siehe untenstehende meldung), sondern erst am 22. Januar 2021, stattfinden wird. Lieferengpässe bei der Impfstoffvergabe durch den Bund seien der Grund, so heißt es in der offiziellen Mitteilung des Ministeriums. „Wir sind enttäuscht, dass wir am 15. Januar nicht wie geplant mit den Impfungen im Landkreis Tuttlingen beginnen können“, lässt Landrat Stefan Bär verlautbaren. „Mit Nachdruck haben wir den Aufbau des KIZ vorangetrieben und hätten den Termin halten können. Heute wurde die IT-Ausstattung geliefert und einem ersten Programmtest erfolgreich unterzogen“, so der Landrat weiter. Aktuell bemüht sich der Landkreis in Gesprächen mit dem Land darum, zumindest die mobilen Impfungen in den Heimen durchführen zu können. Die ZIZ waren von Anfang an auch für die Versorgung der Landkreise gedacht. „Wir erwarten, dass das Land dieser Aufgabe nachkommt und die mobilen Teams bereits in der kommenden Woche im Kreis unterwegs sein werden“, zeigt sich Bär zuversichtlich.

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KIZ in Tuttlingen geht an den Start

Am 15. Januar 2021 ist es soweit und im Landkreis Tuttlingen kann mit den ersten Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus begonnen werden. Vorgesehen ist, dass aufgrund der in den ersten Wochen nur beschränkt verfügbaren Impfdosen zunächst an drei Tagen in der Woche, immer mittwochs, freitags und samstags, Impfungen durchgeführt werden. Zeitgleich installiert der Landkreis ein mobiles Impf-Team, das Pflegeeinrichtungen aufsucht, um direkt vor Ort zu impfen. „Wenn mehr Impfstoff zur Verfügung steht, können wir schnell reagieren und den Betrieb ausdehnen“, erklärt der Erste Landesbeamte Stefan Helbig, der die Koordinierungsgruppe Impfzentrum leitet. Die Anlieferung der IT-Ausstattung durch das Land Baden-Württemberg soll zum 7. Januar 2021 erfolgen. Ebenfalls sollen der Impfstoff und die weitere Ausstattung in der kommenden Woche geliefert werden

Impfdosen für den Landkreis Tuttlingen gering

Jedes KIZ bekommt zunächst 975 Impfdosen pro Woche zur Verfügung gestellt. Davon muss die Hälfte für die notwendige Zweitimpfung reserviert werden, so dass sich die tatsächlich sofort zur Verfügung stehende Menge auf ca. 480 reduziert. Nach Vorgaben des Landes sind davon 300 Impfdosen für die Heime vorgesehen, so dass für die Impfungen im KIZ maximal 180 Impfdosen zur Verfügung stehen. „Das heißt, dass wir in den ersten Wochen knapp 500 Menschen aus dem Kreis impfen können. Mit Blick auf die ca. 12.000 bis 13.000 Menschen, die nach unseren Schätzungen zu der ersten priorisierten Gruppe zählen, ist das deutlich zu wenig. Insofern hoffen wir inständig, dass ab Mitte Februar die vom Land zugesagten Impfdosen deutlich steigen werden“, berichtet Landrat Stefan Bär über die aktuelle Situation im Landkreis.

Terminvergabe erfolgt ausschließlich über Zentrale Webplattform des Landes

Wichtig ist, dass Termine nicht über das Landratsamt bzw. das Gesundheitsamt vergeben werden, sondern eine Vereinbarung ausschließlich über die Zentrale Webplattform zur Terminvereinbarung www.impfterminservice.de/impftermine oder telefonisch unter 116117 erfolgen kann. Zur Nutzung des Service ist eine Schnellprüfung des Anspruchs auf eine Impfung erforderlich, wobei die Landesregierung darauf hinweist, dass eine endgültige Prüfung auf einen Impfanspruch abschließend vor Ort im Impfzentrum stattfindet. Eine personalisierte Einladung wird es nicht geben. Der Nachweis muss über den Personalausweis oder einen anderen gültigen Lichtbildausweis sowie bei impfberechtigtem Personal über die Bescheinigung der Einrichtung bzw. des Unternehmens erbracht werden. Für einen ausreichenden Impfschutz sind zwei Impfungen notwendig. Die zweite darf frühestens ab dem 21. Tag nach der ersten Impfung erfolgen. Beide Termine werden bei der Zuteilung gleichzeitig vergeben. Pflegeheimbewohner müssen sich nicht selbst um eine Impfung kümmern. „Die Heime werden durch ein mobiles Impf-Team versorgt, dazu stehen wir wegen der notwendigen Vorbereitungen bereits in Kontakt mit den Einrichtungen“, erklärt Helbig die Vorgehensweise im Landkreis. Das mobile Impf-Team wird ebenfalls am 15. Januar 2021 starten.

Aktuell haben folgende Personen/Personengruppen mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung

  1. Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  2. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden
  3. Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen tätig sind
  4. Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  5. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere
    • in Intensivstationen,
    • in Notaufnahmen,
    • in Rettungsdiensten,
    • als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung,
    • in Corona-Impfzentren,
    • in Bereichen, in denen für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (z. B. In- und Extubation, Bronchoskopie, Laryngoskopie).
  6. Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in Einrichtungen
    • in der Onkologie,
    • in der Transplantationsmedizin (auch Koordinatoren der Koordinierungsstelle nach § 11 Transplantationsgesetz).

Alle anderen Personen können derzeit noch nicht geimpft werden.

Das Land Baden-Württemberg hat insgesamt drei Personengruppen kategorisiert. Nähere Auskünfte dazu und weitere Informationen finden Sie in den FAQs unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/