Kommunales Impfzentrum in Tuttlingen nimmt Arbeit auf

Das Landratsamt Tuttlingen informiert aktuell über die derzeitige Situation. Die Pressemeldung geben wir gerne an unsere Mitbürger/-innen weiter.

 

Kommunales Impfzentrum in Tuttlingen nimmt Arbeit auf

Wie alle Kommunalen Impfzentren (KIZ) in Baden-Württemberg kann auch das KIZ in Tuttlingen am Freitag, 22. Januar 2021, mit den ersten Impfungen beginnen. In den kommenden drei Wochen werden wöchentlich 150 Impfungen im KIZ in der Kreissporthalle durchgeführt.

Die Terminvergabe erfolgte am 19. Januar über eine Hotline des Landes-Baden-Württemberg bzw. online. „Alle Termine waren innerhalb von 30 Minuten vergeben“, bilanziert der Erste Landesbeamte Stefan Helbig, der für das Kreisimpfzentrum verantwortlich zeichnet. „Das zeigt, dass das Interesse an den Impfterminen extrem hoch ist. Das System des Landes funktioniert grundsätzlich. Allerdings würden sich zahlreiche Benutzer die Handhabung einfacher wünschen. Aufgrund der derzeit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Impfstoffmenge können derzeit nicht alle Impfwilligen einen Termin erhalten. Wir hoffen, dass die Anzahl der wöchentlichen Impfungen zeitnah – mit steigender Impfstoffmenge – erhöht werden kann. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Geduld.“

 

Impfungen in Heimen

Ein besonderes Augenmerk beim Impfen gilt auf Pflegeeinrichtungen. Daher sind zusätzlich zu den Impfungen im KIZ bereits seit Dienstag, 12. Januar 2021, mobile Impfteams unterwegs, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal in Senioren- und Pflegeheimen zu impfen.

Impfungen haben bereits im Seniorenzentrum im Brühl in Aldingen, im Elias-Schrenk-Haus in Tuttlingen, im Altenpflegeheim Gosheim, im Dr.-Karl-Hohner-Heim in Trossingen, in der Pflegeresidenz Rosengarten in Seitingen-Oberflacht, bei den Mitarbeitern im Hospiz am Dreifaltigkeitsberg und im Seniorenzentrum Bethel in Trossingen stattgefunden.

„In enger Abstimmung mit den weiteren Heimbetreibern im Landkreis sind wir zuversichtlich, dass bis übernächste Woche alle Impfwilligen in stationären Einrichtungen – einschließlich der Wohngemeinschaften – einen ersten Impftermin wahrnehmen können“, so Landrat Stefan Bär.

 

Impfungen nur mit Termin

Grundsätzlich erfolgt eine Impfung im Kreisimpfzentrum nur mit Termin. Die Anmeldung ist ausschließlich über die zentrale Telefonnummer 116 117 oder über die zentrale Anmeldeplattform im Internet unter www.impfterminservice.de möglich. Bei der Anmeldung muss auch der Termin für die Zweitimpfung im selben Impfzentrum mitgebucht werden.

 

Hinweise für den Impftermin

Personen, die einen Impftermin haben, sollten folgende Unterlagen mitbringen:

–           Impfpass

–           Elektronische Gesundheitskarte (Krankenversichertenkarte) bzw. bei Privatpatienten ohne Versicherungskarte Angaben zum privaten Versicherungsschutz

–           Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

–           12-stelliger Zugangscode, den man bei der Online-Anmeldung oder bei der telefonischen Anmeldung erhalten hat

 

Impfwillige sollten ihren Impftermin nur wahrnehmen, wenn sie sich gesund fühlen. Sollte der Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser über die zentrale Telefonnummer 116 117 abgesagt werden.

 

Bei Bedarf kann zur Impfung eine Begleitperson mitgebracht werden. Vor Ort ist auf dem gesamten Gelände das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.

 

Zur Vorbereitung auf den Impftermin können unter www.impfen-bw.de die persönlichen Daten und ein Fragebogen zum Gesundheits-zustand ausgefüllt und ausgedruckt am Tag der ersten Impfung mitgebracht werden. Dies erleichtert die Abläufe im KIZ und reduziert damit die Wartezeiten.

 

Weitere Informationen sind auch auf der Homepage des Landkreises unter www.landkreis-tuttlingen.de/Covid-19-Schutzimpfung erhältlich. Ein kurzes Video auf der Seite erläutert die genauen Abläufe im Kreisimpfzentrum.