Die Entwicklung des Infektionsgeschehens in unserem Land ist in hohem Maße beängstigend. Alle drei Minuten stirbt ein Mensch derzeit in unserem Land an einer Covid-19-Infektion. Vor diesem Hintergrund wird unser öffentliches und unser privates Leben seit dem 16. Dezember so stark eingeschränkt wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Unsere bisherigen Anstrengungen im Kampf gegen die Pandemie haben nicht ausgereicht. Wir müssen noch konsequenter handeln. Das gilt für das politische Handeln auf allen Ebenen. Das gilt aber auch ebenso für unser persönliches Handeln. Jeder und jede muss sich fragen: Was kann ich zusätzlich tun, um mich und andere zu schützen? Die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten am vergangenen Sonntag sowie im Nachgang der Landtag von Baden-Württemberg haben richtig entschieden. Es ist zwingend erforderlich weitere tiefgehende Maßnahmen zur Beschränkung von Kontakten zu ergreifen.

Die bis mindestens 10. Januar geltenden Regeln sind in der aktuellen Coronaverordnung des Landes niedergeschrieben.  In der Presse und den weiteren Medien wurde und wird sehr ausführlich über die einzelnen Regelungen berichtet, ebenso auf den offiziellen Internetseiten der Landesregierung (www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona). Im Mittelpunkt stehen die starke Einschränkung privater Zusammenkünfte, welche auch über die Weihnachtsfeiertage nur leicht gelockert werden. Zudem sind die Schulen und Kindertageseinrichtungen seit dem 16. Dezember geschlossen. Lediglich für die zehnte Klasse der Realschule sieht das Land einen Fernunterricht vor. Eine Notbetreuung für Kindergartenkinder und Schüler bis einschließlich Klasse 7 ist organisiert. Auch der Einzelhandel musste zum selben Zeitpunkt weitgehend schließen.

Die aktualisierte und ab sofort gültige Corona-Verordnung finden Sie hier

 

Die sehr gute Übersicht (3 Seiten!) kann man hier einsehen oder sich herunterladen