Corona-Newsletter 20. April 2020

2020 04 20 Newsletter III

Entwicklung der Fallzahlen
In den letzten Tagen haben sich alle maßgeblichen Fallzahlen deutlich abgeschwächt. Die Zahl der neu festgestellten positiven Fälle lag im Wochendurchschnitt im einstelligen Bereich. Ebenso erfreulich ist die Entwicklung bei den stationären Fällen im Klinikum. In der vergangenen Woche lagen wir dort relativ stabil bei durchschnittlich 25 Fällen. In den letzten Tagen konnten wir erfreulicherweise zahlreiche Patienten entlassen. Stand 20. April 2020 haben wir noch 14 positive Fälle zur stationären Versorgung im Klinikum. Auch die Zahl der beatmeten Patienten ist relativ stabil im niedrigen einstelligen Bereich (zuletzt 5).

Die getroffenen Maßnahmen zeigen eindeutig Wirkung. Die befürchtete Welle gerade an stationär behandlungsbedürftigen Patienten ist erfreulicherweise ausgeblieben. Wir werden deshalb ab dieser Woche auch wieder unserem Versorgungsauftrag entsprechend das elektive Geschäft im Klinikum, also planbare Operationen, wieder behutsam hochfahren. Natürlich werden wir dies so tun, dass wir bei einem – aus heutiger Sicht nicht zu erwartenden – deutlichen Anstieg der Corona-Fallzahlen auch wieder entsprechend reagieren können.

Das Gesundheitsamt hat in einer Auswertung verschiedene Zahlen nochmals aufbereitet (siehe separate Anlage). Auch wenn die Datenbasis dieses Berichtes der 16. April 2020 ist, sind die darin getroffenen Aussagen dennoch bei der seither eingetretenen Entwicklung weiterhin vollumfänglich gültig.

Zahl der Genesenen
Bei der Ermittlung der Zahl der Genesenen gibt es unterschiedliche Methoden, die teilweise für Verwirrung sorgen. Bund und Land schätzen diese Zahl nach einem vom Robert-Koch-Institut ermittelten Algorithmus. Die derzeitigen Schätzungen auf Landes- und Bundesebene ergeben einen Anteil zwischen 52 % (Land) und 59 % (Bund). Würde man diese Werte auf den Landkreis Tuttlingen und unsere bisher bestätigten 417 Fälle übertragen kämen wir auch auf einen Anteil von über 200 Genesenen. Wir ermitteln unsere Zahlen allerdings konkret durch Befragungen bei den betroffenen Patienten. Als genesen gilt dabei, wer bei häuslichem Aufenthalt 14 Tage nach Symptombeginn in den letzten 48 Stunden dieser zwei Wochen keine Symptome mehr zeigt oder wer bei einem Klinikaufenthalt Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden zeigt und 2 negative Tests aufweist. Dieses Verfahren wenden auch andere Landkreise an. Aktuell liegt unsere Zahl bei 146 Genesenen (Stand 20. April 2020).
Unsere bisherige Darstellung der Lage auch auf der Homepage stellt bisher ausschließlich auf die Gesamtzahl der positiven Fälle in den jeweiligen Gemeinden ab. Wir werden die Darstellung im Laufe dieser Woche ändern und in der Übersichtskarte gemeindescharf nur noch die Zahl der tatsächlich noch konkret infizierten Fälle sowie die Zahl der Genesenen darstellen.

Neuausrichtung des Corona-Zentrums
Vor allem bedingt durch die Wiedereröffnung der Berufsschulen aber auch durch eine deutlich zurückgegangene Zahl der Testungen wird das bisher in der Fritz-Erler-Schule untergebrachte Corona-Zentrum dort Ende dieser Woche seinen Betrieb einstellen. Die Abstriche werden künftig dezentral in mehreren Praxen im Landkreis vorgenommen. Für die Betroffenen hat dies den Vorteil, dass die Wege kürzer werden. An den Abläufen gibt es keine Änderung. Nach wie vor werden Abstriche nur auf Veranlassung des Hausarztes vorgenommen und Bestelltermine durch das Gesundheitsamt vergeben. Das Coro-Mobil ist in den vergangenen Tagen gut angelaufen und wird auch weiterhin in Einzelfällen Abstriche zu Hause vornehmen.

Persönliche Schutzausstattung
Die Situation bei der Schutzausstattung hat sich zumindest was einfacher Mund-Nasenschutz und FFP2-Masken betrifft etwas entspannt. Sowohl von uns getätigte Bestellungen als auch weitere Lieferungen von Bund und Land sind zwischenzeitlich bei uns eingegangen. Unsere Beschaffungsstelle verteilt die Ausstattung an Pflegeheime, ambulante Pflegedienste oder Behinderteneinrichtungen nach den uns
jeweils vorgelegten Bedarfsmeldungen im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten. Material von Bund und Land geben wir dabei kostenlos weiter, bei unseren Beschaffungen wird der Selbstkostenpreis erhoben. Schwierig bleibt die Beschaffung von Schutzanzügen. Hier erwarten wir in den nächsten Tagen eine erste Lieferung.

Maskengebot
In den jüngsten von Bund und den Ländern beschlossenen Regelungen wird im Zuge der teilweise vorgenommenen Lockerungen das Tragen von einfachen Masken (Alltagsmasken) bei der Benutzung des ÖPNVs oder auch beim Einkaufen dringend empfohlen. Wir haben uns deshalb dazu entschieden, auch den Besuchern des Landratsamtes einfachen Mund-Nasenschutz zur Verfügung zu stellen, mit der Bitte, sie während der Erledigung ihres Anliegens zu tragen. Damit wollen wir andere Besucher aber vor allem auch unsere Mitarbeiter/innen schützen.

Nach wie vor bitten wir unsere Kunden darum, ihre Angelegenheiten möglichst telefonisch oder per Email zu regeln und das Landratsamt und andere Dienststellen nur in dringenden terminlichen Angelegenheiten persönlich aufzusuchen. Wir werden diese Regelung bis zum 3. Mai 2020 aufrechterhalten und in der kommenden Woche über etwaige Lockerungen entscheiden. Dabei ist uns auch ein abgestimmtes Vorgehen mit den Gemeinden wichtig.

Freilichtmuseum
Von den nach wie vor geltenden Schließungen von öffentlichen Einrichtungen ist auch unser Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck betroffen. Nach der jetzigen Regelung gilt die Schließung mindestens bis zum 3. Mai 2020. Unser Museumsteam bereitet sich aktuell darauf vor, das Museum für den Besucherverkehr wieder zu öffnen, sobald das derzeitige Verbot aufgehoben wird. Fest steht, dass nach derzeitigem Kenntnisstand bis Ende August keine Veranstaltungen stattfinden können. Außerdem gehen wir davon aus, dass der Besuch von Schülergruppen oder größeren Gruppen in diesem Jahr kaum mehr möglich sein wird. Zudem müssen wir die hygienischen Vorgaben einhalten.

Öffnung der Kreisschulen
Die Schulen im Land werden ab dem 4. Mai 2020 stufenweise wieder in Betrieb genommen. Dies gilt zunächst für die Abschlussklassen der Kreisberufsschulen in Tuttlingen und Spaichingen. Die von den Schulträgern zu erfüllenden Hygieneauflagen werden wir sicherstellen können. Aktuell laufen die Abstimmungsgespräche und Vorbereitungen mit den Schulleitungen. Kindertageseinrichtungen und Kindergärten bleiben vorerst geschlossen. Die Notbetreuung bleibt gewährleistet und wird erweitert. Wir erwarten seitens des Kultusministeriums schon in wenigen Tagen weitere Informationen.
Ab dem 4. Mai 2020 werden wir auch den Busverkehr wieder auf den regulären Fahrplan umstellen und damit die Schülerbeförderung gewährleisten. Die Kappung des Verkehrs nach 20:00 Uhr bleibt allerdings weiterhin bestehen. Diese Maßnahme wird von den Bürgern bisher mit Verständnis aufgenommen und akzeptiert.

Ausblick
Die Entwicklung der letzten Tage ist sehr erfreulich. Wir verdanken dies sicherlich dem Verständnis und der Einsicht der Bürgerschaft, die sich in weit überwiegender Zahl an die bisherigen Vorgaben und Einschränkungen gehalten hat. Dafür ein herzliches Dankeschön.

Dass wir bei dieser Entwicklung nun auch stufenweise und in verträglichen Schritten wieder Öffnungen und Lockerungen vornehmen ist für die Gesellschaft aber sicher auch für die betroffenen Betriebe, Geschäfte und Unternehmen wichtig und richtig. Dennoch besteht noch kein Anlass für Übermut oder Sorglosigkeit. Wir müssen die Situation weiterhin ernst nehmen, wenn wir keinen Rückschlag erleiden wollen. Deshalb kann die Devise auch nur lauten, weiterhin mit Augenmaß, Sorgfalt und in Verantwortung für das Ganze die bestehenden Abstandsregelungen und Hygienevorgaben zu befolgen.

Stefan Bär, Landrat