(30.03.20, Aktuelle Änderungen) Wirtschaftsministerium: Soforthilfe Corona
Für das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Corona-Krise liegen inzwischen über 137.450 Anträge vor (Stand 15.00 Uhr). Über 80 Prozent der Eingänge entfallen auf die Industrie- und Handelskammern, welche auch die freien Berufe bearbeiten. Die restlichen rund 20 Prozent betreffen die Handwerksbetriebe. 369 Anträge in einer Gesamthöhe von vier Millionen Euro wurden nach Auskunft der L-Bank bereits ausbezahlt, weitere 412 Anträge in Höhe von 4,4 Millionen Euro bereits bewilligt (Stand heute 13.00 Uhr). Anträge sind nach wie vor möglich. Zwischenzeitlich wurden auch die Soforthilfeprograme von Bund und Ländern harmonisiert. In der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern, wurden die wesentliche Inhalte zur einheitlichen Antragsstellung geregelt. Nach der Verwaltungsvereinbarung gilt ein Liquiditätsengpass als nachgewiesen, wenn der Antragssteller versichert, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist, die seine Existenz bedrohen. Dies liegt dann vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Zuvor sahen die Förderbedingungen für Baden-Württemberg eine Prüfung des privaten Vermögens für Solo-Selbstständige, Selbstständige und Freiberufler vor. Diese Modifizierung teilte das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg am Sonntagabend mit.
Ferner ist vorgesehen, technisch aber noch nicht umgesetzt, dass alle landwirtschaftliche Betriebe und die gesamte Wertschöpfungskette der Ernährung, z.B. Winzer und Obstbauern antragsberechtigt sind – bisher war nur der gewerbliche Teil der Landwirtschaft antragsberechtigt.
(26.03.20) Ab sofort läuft die Hilfe für die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffenen Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe an.
Alle nötigen Infos finden Sie hier
oder in diesen beiden Dateien: