Allgemeinverfügung der Stadt für Veranstaltungen ab sofort gültig
Stadtverwaltung Mühlheim/Donau Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmern und zur Teilnehmerregistrierung und Meldepflicht von Veranstaltungen unter 50 Teilnehmern anlässlich der Atemwegserkrankung SARS-CoV-2 (Corona-Virus) 17.03.2020 Die Stadt Mühlheim erlässt aufgrund von § 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 1 Abs. 6 [...]