INFO (11.03.20) Das Landratsamt Tuttlingen empfiehlt aufgrund aktueller Lage bis auf weiteres auf die Durchführung nicht zwingend erforderlicher Veranstaltungen zu verzichten. Die aktuell sehr dynamische Entwicklung der Ausbreitung des Corona-Virus bereitet allen verantwortlichen Stellen große Sorge. Deshalb empfehlen die Bundesregierung und mehrere Landesregierungen, auf die Durchführung von Großveranstaltungen ab 1.000 Besuchern, im Sinne des vorsorglichen Gesundheitsschutzes, bis auf weiteres zu verzichten. Diese Einschätzung kann sich täglich ändern und möglicherweise noch weitgehende Anpassungen notwendig machen.
Das Landratsamt Tuttlingen hat sich deshalb im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos entschieden, eigene Veranstaltungen, die nicht zwingend erforderlich sind, abzusagen oder zu verschieben. Dies gilt im Besonderen für Veranstaltungen, an denen erfahrungsgemäß auch ältere Menschen teilnehmen.
Allen anderen Veranstaltern empfehlen wir, angesichts der individuellen Situation eine Bewertung vorzunehmen und eine verantwortungsvolle Entscheidung, im Sinne des Gemeinwohls und der Vorsorge, zu treffen und im Zweifel lieber auf die Durchführung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
INFO (09.03.20). Landratsamt Tuttlingen und Ärzteschaft im Landkreis Tuttlingen richten ambulantes Corona-Testzentrum ein. Am Dienstag, dem 10. März 2020 wird das ambulante Corona-Testzentrum in Tuttlingen seine Tätigkeit aufnehmen. Immer dienstags und donnerstags zwischen 8 Uhr und 10 Uhr können sich Patientinnen und Patienten, denen vorab durch das Gesundheitsamt anhand verschiedener Kriterien ein Test empfohlen wurde, kostenfrei testen lassen. Die Zentralisierung der Tests soll zu einer erheblichen Entlastung der Arztpraxen und Notfallambulanzen im Landkreis beitragen.
Bis heute kein bestätigter Corona-Fall im Landkreis Tuttlingen. Obwohl in Baden-Württemberg – neben den Influenza-Zahlen – auch die Infektionen mit dem sogenannten Corona-Virus stetig zunehmen, hat der Landkreis Tuttlingen bis heute keinen Corona-Fall zu verzeichnen. „Insgesamt verzeichnen wir 14 begründete Verdachtsfälle, davon fielen 9 Tests negativ aus, 5 sind noch offen“, bestätigt Sozialdezernent Bernd Mager die noch unkritische Lage im Kreis. Aus dem gestrigen Informationsaustausch zwischen niedergelassenen Ärzten des Kreises, Klinikärzten, dem Gesundheits- und Landratsamt vereinbarte man sich, auf Wunsch der Ärzteschaft, auf die Einrichtung einer zentralen Teststelle in Tuttlingen. Der Betrieb wird durch die niedergelassenen Ärzte im Landkreis erfolgen, die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei der Wahrnehmung dieser Aufgabe. Des Weiteren unterstützt die DLRG Ortsgruppe Tuttlingen das Landratsamt mit der Zurverfügungstellung geeigneter Räumlichkeiten. „Wir sind froh, dass wir auf diesem Wege die Praxen unserer niedergelassenen Ärzte entlasten können“, erklärt Landrat Stefan Bär die gemeinsame Lösung.
Tests folgen der bereits bestehenden und bewährten strukturierten Vorgehensweise:
– Wer Bedenken hat, er könne sich möglicherweise mit dem Corona-Virus infiziert haben, meldet sich telefonisch bei seinem Haus- oder Facharzt (an Wochenenden oder abends beim Notdienst unter der Telefonnummer 116 117)
– Der Arzt entscheidet anhand der Symptome und der Risikoabwägung in Abstimmung mit den Ärzten des Gesundheitsamtes, ob der Verdacht begründet und deshalb ein Test ratsam sei
– Die Entscheidung, ob ein Test durchgeführt wird oder nicht obliegt dem Gesundheitsamt. Fällt die Entscheidung zugunsten des Tests, wird dem Patienten ein Termin zur Testung direkt vom Gesundheitsamt zugewiesen
020 2020 03 06 PM Ambulantes Corona-Testzentrum ab Dienstag dem 10 Mär0192020 PM Zusätzliche Service-Hotline zum Coronavirus (2)
INFO (03.03.20). Landratsamt Tuttlingen richtet zusätzliche Service-Hotline zum Coronavirus ein. Nach wie vor gibt es im Landkreis Tuttlingen Stand heute, trotz mehrerer untersuchten Verdachtsfälle, keinen bestätigten Corona-Fall. Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Tuttlingen können sich ab sofort unter der Nummer 07461 926 9999 des Gesundheitsamtes rund um das Thema Coronavirus (COVID-19) informieren. Zur Beantwortung weitergehender Fragen eignen sich die ausführlichen Informationsportale des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg sowie die Homepage des Robert-Koch-Instituts (s.u.).
INFO (27.02.20). Nachdem in Italien zunehmend Erkrankungsfälle auftreten und die Ausbreitung dort augenscheinlich fortschreitet, gibt es auch in Deutschland, unter anderem in Baden-Württemberg, die ersten Fälle. Mittlerweile besteht ein sehr hohes Risiko, dass weitere Fälle nach Deutschland eingeschleppt werden.
Derzeit konzentrieren sich die Behörden nach Vorgaben des Robert-Koch-Institutes auf Rückreisende aus den definierten Risikogebieten aus der Provinz Lodi (Region Lombardei) und der Gemeinde Vó (Provinz Padua, Region Venetien). Darüber hinaus stehen Rückkehrer aus den Risikogebieten in China ebenfalls besonders im Fokus.
Rückkehrer aus Gebieten in Italien und China, in denen COVID-19-Fälle vorgekommen sind und die innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten grundsätzlich zuhause bleiben. Unnötige Kontakte, z.B. die Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr, Besuche von Großveranstaltungen oder von Einrichtungen, in denen abwehrgeschwächte Menschen leben, sind zu vermeiden.
Informationsblatt Bürgermeister Coronavirus (zum Download)
Sollten die oben aufgeführten Voraussetzungen (Herkunft aus Risikogebiet oder Kontakt mit einem Infizierten sowie grippeähnliche Symptome) erfüllt sein, empfiehlt das Gesundheitsamt die weitere Abklärung in Ruhe und wie folgt durchzuführen: Bürgerinnen und Bürger nehmen telefonisch Kontakt zu ihrem Hausarzt oder dem telemedizinischen Dienst der Krankenkassen auf. Sind die Kriterien einer Ansteckung erfüllt, werden Abstriche zur Bestätigung gemacht. Bis zum Eintreffen der Ergebnisse besteht, je nach Schwere der Krankheit, die Notwendigkeit der häuslichen oder stationären Isolation. Diese muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden und kann auch nur durch dieses aufgehoben werden. Bei Ansteckungsverdacht dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzt oder Gemeinschaftseinrichtungen besucht werden.
Darüber hinaus rät das Gesundheitsamt zu weiteren Schutzmaßnahmen: Beim Niesen oder Husten beachten Sie die Nies- und Hustenetikette. Das heißt, geniest und gehustet wird nicht in die Hände, sondern in die Armbeuge. Außerdem sollte man sich von anwesenden Personen abwenden. Wichtig ist das anschließende Waschen der Hände. Benutzt werden sollten Wegwerftaschentücher (bitte auf entsprechende Entsorgung achten).
Das mehrmalige Händewaschen am Tag hat oberste Priorität und stellt die mit Abstand wichtigste und effizienteste Schutzmaßnahme dar (mind. 20 Sekunden mit Seife). Mit den Händen sollten Gesichtspartien wie Augen, Nase und Mund möglichst nicht berührt werden.
Bei Beschwerden wenden sich Bürgerinnen und Bürger bitte telefonisch direkt an einen Arzt oder kontaktieren den telemedizinischen Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Telefonnummer 0711 – 96589700. Diese Nummer ist von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 19 Uhr besetzt.
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart eine Hotline für ratsuchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesgesundheitsamtes von Montag bis Freitag zwischen 9 Uhr und 16 Uhr telefonisch unter der Nummer 0711 – 90439555.
Weitere Informationen zum Coronavirus erhalten Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html
Informationen zur Basishygiene finden Sie unter: