Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung der „1. Änderungsplanung – Vereinsnutzung Stadtkapelle“ des rechtskräftigen Bebauungsplans „Schul- und Sportbereich“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Der Gemeinderat der Stadt Mühlheim hat am 15.10.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der „1. Änderungsplanung – Vereinsnutzung Stadtkapelle“ des Bebauungsplans „Schul- und Sportbereich“ und den Entwurf der mit ihm zusammen aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich der 1. Änderungsplanung ist in dem nachfolgend abgedruckten Planausschnitt zeichnerisch dargestellt.

Offenlage – Bekanntmachung – Vereinsnutzung Stadtkapelle (3)

Maßgebend ist der Entwurf der „1. Änderungsplanung – Vereinsnutzung Stadtkapelle“ in der Fassung vom 08.10.2019.

Offenlage – Geräuschimmissionsprognose 02-10-2019 Offenlage – Bekanntmachung – Vereinsnutzung Stadtkapelle donnerstags Offenlage – Begründung_Vereinsnutzung Stadtkapelle_08-10-2019 Offenlage – Anschreiben TÖB – Vereinsnutzung Stadtkapelle Offenlage – Umwelt – Umweltbeitrag 08-10-2019 Offenlage – Umwelt – Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag_14-08-2018 Offenlage – Planzeichnung – Entwurf 08-10-2019 Offenlage – Planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften_08-10-2019_Vereinsnutzung Stadtkapelle

Die „1. Änderungsplanung – Vereinsnutzung Stadtkapelle“ zum Bebauungsplan „Schul- und Sportbereich“ wird mit den Planungsrechtlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbeitrag mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den örtlichen Bauvorschriften in der Zeit

vom Montag 04.11.2019 bis einschließlich Freitag 06.12.2019

im Rathaus der Stadt Mühlheim, Hauptstraße 16, zu den üblichen Öffnungszeiten

 

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag               8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Donnerstag                                                   13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Dienstag                                                                                   13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

 

öffentlich ausgelegt.

 

Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen eingesehen, sowie Stellungnahme hierzu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Mühlheim vorgetragen werden.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nach der Auslegungsfrist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Diese Bekanntmachung und die genannten Unterlagen können im angegebenen Zeitraum zusätzlich online auf der Homepage der Stadt Mühlheim www.muehlheim-donau.de eingesehen werden. Zur Teilnahme der Öffentlichkeitsbeteiligung wird hiermit eingeladen.

 

Im beschleunigten Verfahren wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 3 S.1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Mühlheim, 21.10.2019

 

gez.

Jörg Kaltenbach

Bürgermeister