Amtliche Bekanntmachung

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Erweiterung Obere Mühle – 1. Änderung“

– Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

– Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

2019-07-25_neu! Auslegungsbekanntmachung VEP Obere Mühle 1 Änderung

2019-08-20 – VorhabenbezogenerBPL Erw.ObereMühle-1.Änd.komplett

Der Gemeinderat der Stadt Mühlheim an der Donau hat in öffentlicher Sitzung am 07.05.2019 den Einleitungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Erweiterung Obere Mühle – 1. Änderung“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften gefasst. Des Weiteren hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 23.07.2019 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nebst örtlichen Bauvorschriften gebilligt und deren öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden Teilflächen der beiden rechtskräftigen Bebauungspläne „Oberer Mühle“ (rechtskräftig seit 30.10.1997), sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Obere Mühle“ (rechtskräftig seit 20.02.2015) überplant.

Die Bebauungsplanänderung dient zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung und Inbetriebnahme einer Förderanlage zur Restholzentsorgung auf dem Betriebsgelände des im Geltungsbereich des Bebauungsplans gelegenen Sägewerks.

Der 0,63 ha große, nordwestlich von Mühlheim-Altstadt, westlich der Kolbinger Straße gelegene räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst das Flurstück Nr.1248, sowie Teile der Flurstücke Nrn. 1241/1, 1239, 1240 und 1243. Die Lage und Abgrenzung ergibt sich aus dem nachfolgend abgedruckten Abgrenzungsplan (schwarze gestrichelte Bandierung).

Der Einleitungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Die Änderung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans / der örtlichen Bauvorschriften mit dem zeichnerischen Teil, den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung sowie den ergänzenden Anlagen (Landschaftsbild- und Eingriffsbewertung, schaltechnische Stellungnahme) liegt in der Zeit vom

30.08.2019 bis einschließlich 30.09.2019

im Vorzimmer des Bürgermeisters im 1. Obergeschoß des Rathauses der Stadt Mühlheim a.d.D., Hauptstr. 16, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Unterlagen werden zusätzlich auf der Internetseite unter (www.muehlheim-donau.de) zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Gemäß § 13a Abs. 3 S.1 Nr. 2 BauGB kann sich die Öffentlichkeit auch bereits vorab vom 22.08.2019 bis zum 29.08.2019 bei der Stadtverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern.

Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift während der Auslegungsfrist bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Mühlheim a.d.D., den 25.07.2019
gez. Jörg Kaltenbach,
Bürgermeister