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Häufige Fragen und Antworten:

Liegen der Griesweg und die Grubenstraße auch im Bewerbungsgebiet?

Ja, beide Straßenseiten gehören zum Bewerbungsgebiet, da die Hauptleitung in der Straßenmitte geführt wird. Daher könnten z.B. auch beide Seiten der Kitzenbühlstraße mit Nahwärme versorgt werden.

Was ist eine sog. „Übergabestation“?

Die Hausübergabestation ersetzt in der Heizanlage den Heizkessel. Die Station trennt die beiden Wasserkreisläufe des Versorgers und Abnehmers und ist gleichzeitig die Abrechnungs- bzw. Begrenzungsstelle.

Ist bei Anschluss an das Nahwärmenetz wirklich sichergestellt, dass ich zu jeder Zeit mit Energie versorgt werde?

Die Versorgung steht auf drei Beinen und ist insofern sogar sicherer als die durch einen Energieversorger. Die Grundlast wird sichergestellt durch die bestehende Hack- schnitzelheizung, ergänzt durch ein mobiles Erdgas-BHKW sowie einen Gasspitzenkessel. Somit können Schwankungen im Wärmebedarf abgefedert und ausgeglichen werden.

Wann und in welchem Umfang kann ich mit staatl. Fördermitteln rechnen?

Für Sie als Anschlussnehmer an das Nahwärmenetz (bis 50kW) gibt es einen Zuschuss von €1.800 für die Installation der Übergabestation. Weitere Zuschüsse für das Wärmenetz fließen in die Gesamtkalkulation mit ein und reduzieren den Anschlusspreis.

Wie hoch wären aus heutiger Sicht die einmaligen Anschlusskosten bei Berücksichtigung möglicher Fördermittel?

Je nach Länge der Hausanschlussleitung zum und im Gebäude bis zur Übergabestation und der erforderlichen Baumaßnahmen dürften die einmaligen Anschlusskosten ca. zwischen €6.500 bis €10.000 liegen.

Welche Vorkehrungen müsste ich schon jetzt treffen, wenn ich ggf. erst in ca. 5 Jahren an das Nahwärmenetz anschließe?

Zweckmässig ist auf jeden Fall, bereits einen Anschluss bis ins Haus legen zu lassen, da bei einem späteren Anschluss die entstehenden Kosten erheblich höher sein werden.

Ist es möglich, Öl-, Gas-, oder Holzheizungen oder auch Solarthermie mit Nahwärme zu kombinieren?

Öl- und Gasheizungen können aus fördertechnischen Gründen nicht mit der Nahwärme kombiniert werden, Holz und Solarwärme dagegen schon.

Wie ist das weitere Verfahren nach Ablauf der Anmeldefrist?

Die Anmeldefrist für das Einreichen der Absichtserklärung endet am 11. November. Im Anschluss erfolgt die Feinkalkulation des Arbeitspreises und innerhalb von zwei Wochen erhalten alle Interessenten ein Vertragsangebot. Nach der Unterzeichnungsfrist von drei Wochen besteht bis zum Jahresende Klarheit, ob die notwendige zusätzliche Abnahmemenge von 2 Millionen Kilowattstunden erreicht worden ist. In der ersten Sitzung des neuen Jahres wird der Gemeinderat einen verbindlichen Beschluss treffen.

Welche zusätzliche Wärmemenge bzw. wie viele Haushalte sind erforderlich, um das Projekt realisieren zu können?

Die Stadt hat im Schul- und Sportzentrum einen Energiebedarf von jährlich 1,4 Millionen Kilowattstunden. Zusätzlich ist eine Abnahmemenge von 2 Millionen Kilowattstunden notwendig, um das Nahwärmenetz wirtschaftlich bauen und betreiben zu können. Dies entspricht ca. 70 Einfamilienhäusern. Sofern sich Gewerbebetriebe mit einem höheren Energiebedarf für einen Anschluss entscheiden sollten, reduziert sich die Anzahl entsprechend.

Wann soll das Projekt umgesetzt werden bzw. ab wann ist eine Nahwärmelieferung denkbar?

Unmittelbar nach der endgültigen Entscheidung über die Realisierung zum Jahresbeginn 2012 soll mit der Umsetzung begonnen werden. Bis zur Heizperiode im Herbst 2012 soll das Nahwärmenetz seinen Betrieb aufnehmen.

Was passiert, wenn meine Heizung bis dahin ausfällt?

Da die badenova derzeit mehrere Nahwärmenetze aufbaut und viele alte Heizkessel bzw. Brenner ausgebaut werden, kann gewährleistet werden, dass kurzfristig ein Austausch möglich ist.

Benötige ich noch einen Kaminkehrer, wenn ich mich für einen Nahwärmeanschluss entscheide?

Sofern Sie zusätzlich nicht mit Holz zuheizen, benötigen Sie in Zukunft keinen Kaminkehrer mehr.

Ist an eine Erweiterung des Nahwärmenetzes an die Oberstadt oder nach Stetten gedacht?

Zielsetzung ist es mittel- bis langfristig das gesamte Stadtgebiet mit Nahwärme zu versorgen.

Aus welchen Kosten setzt sich der Wärmepreis zusammen?

Der Wärmepreis setzt sich zusammen aus dem Leistungspreis und dem Arbeitspreis. Der Leistungspreis beträgt 40 €/KW netto pro Jahr und steht bereits verbindlich fest. Der Arbeitspreis beträgt maximal 4,5 ct/kwh netto. Je höher die Anschlussdichte ist, desto größer ist die Chance, dass sich eine Reduzierung ergibt.

Gibt es eine Preisbindung und wenn ja wie lange?

Bis Ende des Jahres 2014 wird der Arbeitspreis festgeschrieben.

Wie setzt sich die Preisgleitklausel nach der Preisbindung zusammen?

Für die ersten beiden Jahren bleibt der Preis unverändert. Danach wird der Wärmepreis jährlich neu berechnet. Die erste Anpassung des Wärmepreises erfolgt also am 1.1.2015 und wird durch die Preisgleitklausel bestimmt. Dadurch werden Änderungen der Brennstoffpreise verhältnismäßig berücksichtigt. In diesem Fall sind das Erdgas mit 37%, das Holz mit 28%, die Lohnpreise mit 20% und die Investitionsgüterpreise mit 15% am gesamt Preis beteiligt. Die Werte zur Berechnung des Wärmepreises werden aus Daten des Statistischen Bundessamt ermittelt. Für Erdgas, Holz und Investitionsgüter dienen die arithmetischen Mittel der vergangenen 12 Monate (Oktober bis September vor dem Stichtag) als Berechnungsgrundlage. Für die Lohnpreise gilt der Wert des vorangegangenen Kalenderjahres.

Aus der untenstehenden Formel können Sie ableiten, dass der Gaspreis trotz des großen Brennstoffanteils einen relativ geringen Anteil am gesamt Wärmepreis hat. Die wesentlich ruhiger verlaufenden Preisänderungen bei Holz, beim Lohn oder gar bei den Industriegütern (Inflationsrate) garantieren relativ kleine Anpassungsquoten.

Die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts sind im Internet abrufbar unter: www.destatis.de

Für die Berechnung der neuen Preise gelten folgende Formeln:

Arbeitspreis:


 

Grundpreis:


 

Wie lange verpflichte ich mich Wärme abzunehmen?

Die Abnahmeverpflichtung besteht für zehn Jahre und kann dann vom Wärmeabnehmer jährlich gekündigt werden.

Was passiert, wenn ich mein Haus energetisch saniere und in den kommenden Jahren deutlich weniger Wärme abnehmen möchte?

Sofern sich durch Sanierungen am Gebäude der Energieverbrauch und damit die Abnahmenge reduzieren sollten, ist dies jederzeit möglich.

Wer baut und betreibt das Nahwärmenetz?

Bauherr und Betreiber für das Nahwärmenetz wird die „Energiegesellschaft Mühlheim“ sein. Beteiligt an der Gesellschaft sollen die Stadt und das Unternehmen badenova zu jeweils 50 % sein. Ziel ist es die Gesellschaft zum 1. März 2012 in das Leben zu rufen.

Wie sehen die Kosten der Nahwärmenutzung im Vergleich zu meiner jetzigen Heizung aus?

Das hängt natürlich immer vom Einzelfall ab. DasBüro Zelsius hat eine Vergleichsberechung zu Öl- und Gasheizungen erstellt, die für ein Einfamilienhaus mit 4 Personenhaushalt verschiedene Heizungen und Brennstroffe betrachtet. Es zeigt sich, dass die Nahwärme unter Berücksichtung der Anschaffungskosten und der laufenden Kosten den günstigsten Wärmepreis bietet. Die Vergleichsberechnung können Sie als pdf-Datei herunterladen.

 

  
Ticket-Hotline 07463/994099

 

 

 

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