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Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Dies kann auch innerhalb von drei Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit geschehen.
Eine verspätete Arbeitsuchendmeldung kann zu einer einwöchigen Sperrzeit des Arbeitslosengeldes führen.
Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes melden.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder Sie den Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend machen, sind Sie dazu verpflichtet, sich zu melden.
Leistungen können Sie nur erhalten, wenn Sie der zuständigen Agentur für Arbeit Ihre Arbeitslosigkeit persönlich gemeldet haben (Arbeitslosmeldung). Damit gilt die Leistung gleichzeitig als beantragt. Deshalb erhalten Sie gleich die erforderlichen Antragsformulare für Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II.
Die Abgabe der ausgefüllten Vordrucke sollte möglichst persönlich erfolgen. Sie können Ihren Antrag persönlich nur zu dem von Ihnen mit der Eingangszone oder dem ServiceCenter vereinbarten Termin abgeben.
Achten Sie darauf, dass alle Fragen vollständig beantwortet und alle verfügbaren Unterlagen beigefügt sind.