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Über die Teilnahme am Religionsunterricht bestimmen die Erziehungsberechtigten bis zum Eintritt der Religionsmündigkeit. Mit Vollendung des 14. Lebensjahres gelten Schüler als religionsmündig und haben eine schriftliche Abmeldeerklärung selbst zu verfassen. Die Abmeldung vom Religionsunterricht muss spätestens zwei Wochen nach Beginn des Schulhalbjahres erklärt werden, in dem sie wirksam werden soll.
Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, haben an den Schulen, an denen das Fach Ethik eingeführt ist, den Unterricht in diesem Fach zu besuchen.
Ausnahme: Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist an konfessionell gebundenen Schulen nicht möglich. Religionsunterricht ist dort in allen Jahrgangsstufen Pflichtfach.Über den Link können Sie zu einer Liste von Schulen in Ihrem Land- oder Stadtkreis gelangen. Geben Sie dazu in der Ortswahl Ihren Wohnort an.
Die Erklärung ist dem Schulleiter schriftlich zu übermitteln. Die Erklärung eines minderjährigen religionsmündigen Schülers ist persönlich abzugeben. Zu diesem Termin sind die Erziehungsberechtigten einzuladen.
Bei einer gewünschten Wiederanmeldung zum Religionsunterricht kann die Schule diese erst nach dem Beginn des nächsten Schulhalbjahres wirksam werden lassen, wenn organisatorische Gegebenheiten eine sofortige Wiederaufnahme nicht erlauben.