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Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (Europawahl)

In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. In dem Wählerverzeichnis sind alle Bürger eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind und ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

Wahlberechtigte Deutsche, die zu einem bestimmten Stichtag (35. Tag vor der Europawahl) in der Gemeinde angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und spätestens drei Wochen vor dem Wahltag benachrichtigt (Wahlbenachrichtigungskarte).

Haben Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, sollten Sie sich bei Ihrer Gemeinde sofort vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Zuständig

die Gemeinde, in der Sie seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen, Ihre Hauptwohnung) haben

Ablauf

Sie können das Wählerverzeichnis an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen.

Stellen Sie fest, dass Sie nicht aufgenommen wurden, müssen Sie möglichst umgehend einen Einspruch schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) einlegen. Daraufhin werden die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut geprüft.

Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie spätestens am zehnten Tag vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung oder einen Wahlschein, sofern Sie diesen beantragt haben. Ist Ihr Einspruch nicht erfolgreich, werden Sie unverzüglich benachrichtigt.

Wenn Sie persönlich erscheinen, werden Sie sofort in das Wählerverzeichnis aufgenommen, falls die Prüfung der Voraussetzungen erfolgreich war.

Unterlagen

Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis der Voraussetzung für die notwendige Berichtigung des Wählerverzeichnisses.

Der schriftliche Einspruch sollte mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Vorname und Name
  • Geburtsdatum und Unterschrift
  • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

Frist

Diese Anträge auf Eintragung sind schriftlich bis spätestens zum 21. Tag vor der Europawahl bei der jeweiligen Gemeinde zu stellen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Rechtsgrundlagen

§§ 14 - 23 Europawahlordnung (EuWO) (Wählerverzeichnis)

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Ticket-Hotline 07463/994099

 

 

 

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